06.05.2024

Zumeldung zur gemeinsamen Presseerklärung der kommuna-len Landesverbände – Kommunen am Limit

Scheffold: Krankenhausträger können unzureichende Betriebs-kostenfinanzierung nicht dauerhaft kompensieren - Bundesregierung in der Pflicht – Land muss Investitionen voll finanzieren

„Die Alarmmeldungen der kommunalen Landesverbände sind besorgniserregend. Die Landkreise, Städte und anderen Krankenhausträger können die unzureichende Betriebskostenfinanzierung nicht dauerhaft kompensieren“, macht Heiner Scheffold, der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), deutlich. Die BWKG unterstützt die Forderungen der kommunalen Landesverbände zu massiven Verbesserungen bei der Finanzierung der Kliniken nachdrücklich.

„Die Not der Kliniken ist sehr groß und ihre Defizite sind in den letzten Jahren trägerübergreifend sprunghaft angestiegen. 85 Prozent der Krankenhäuser im Land befürchten für 2024 hohe Defizite. In ihren Wirtschaftsplänen fehlen allein in diesem Jahr 900 Mio. Euro“, so der BWKG-Vorstandsvorsitzende, der gleichzeitig auch Landrat des Alb-Donau-Kreises ist. Hier müsse der Bundesgesetzgeber endlich aktiv werden und die Finanzierung der Betriebskosten deutlich verbessern. Insolvenzen würden aktuell durch die Träger der Krankenhäuser verhindert, die immer wieder die Defizite ausgleichen müssten. Das könne aber auf Dauer nicht die Aufgabe der Krankenhausträger, wie etwa der Kommunen, sein. „Wir appellieren nochmals an die Bundesregierung und alle Baden-Württembergischen Bundestagsabgeordneten, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser nachzukommen und unbedingt vor der Krankenhausreform für eine stabile Finanzierungsbasis der Krankenhäuser zu sorgen. Wenn sich die Bundesregierung weiter ihrer Verantwortung entzieht, können Versorgungseinschränkungen für die Bürger nur noch durch das Land Baden-Württemberg verhindert werden“, so Scheffold weiter.

„Aber auch die Investitionsfinanzierung durch das Land ist nicht ausreichend“, erklärt der BWKG-Vorstandsvorsitzende. „Die Krankenhäuser haben nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz einen Rechtsanspruch auf die Finanzierung ihrer Investitionen durch das Land. Trotz deutlicher Verbesserungen in den vergangenen Jahren werden die Investitionskosten aber noch immer nicht voll finanziert. Damit das Land dem Rechtsanspruch nachkommt, muss die Investitionssumme aufgestockt werden. Um dem Bedarf gerecht zu werden, müsste die jährliche Investitionsfinanzierung um mindestens 300 Mio. Euro aufgestockt werden. Die darin enthaltene, wichtige Pauschalförderung müsste dabei um mindestens 100 Mio. Euro auf 260 Mio. Euro pro Jahr erhöht werden,“ so Scheffold weiter. Außerdem müsse das Land zusätzlich ein Nothilfeprogramm mit einem Volumen von 300 Mio. Euro auflegen, um die in den vergangenen Jahren entstandenen Investitionslücken zu schließen.