Leistungen
Erfüllung gesetzlich auferlegter Aufgaben
Verträge:
Die BWKG ist im Krankenhausbereich Vertragspartner für Verträge nach §§ 112, 115 und 115a SGB V sowie nach § 17c KHG. Außerdem ist die BWKG Vertragspartner für Verträge nach § 75 SGB XI im Bereich der Pflegeeinrichtungen. Die Verträge werden zwischen der BWKG und den Verbänden der Krankenkassen im Lande (Krankenhausbereich) oder den Kostenträgern (Pflegebereich) abgeschlossen. Teilweise erfolgen die Vertragsabschlüsse unter Einbeziehung weiterer Vertragspartner wie der Kassenärztlichen Vereinigung oder anderen Leistungserbringern. Verträge nach § 79 SGB XII im Altenhilfe- und Behindertenbereich werden zusammen mit anderen Leistungserbringern mit den überörtlichen Sozialhilfeträgern und den kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossen.
Landesweiter Basisfallwert:
Die BWKG vereinbart mit den Verbänden der Krankenkassen im Lande gemäß § 10 KHEntgG den landesweit geltenden Basisfallwert.
Ausbildungsfinanzierung:
Gemäß § 17a KHG vereinbart die BWKG den Verbänden der Krankenkassen im Lande das Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs für die Ausbildungsplätze und die Ausbildungsvergütungen sowie die Höhe des von allen Krankenhäusern zu erhebenden Ausbildungszuschlags. Die BWKG verwaltet den Ausgleichsfonds zur Finanzierung von Ausbildungsplätzen im Krankenhaus.
Landeskrankenhausausschuss:
Die BWKG wirkt bei grundsätzlichen Fragen der Krankenhausplanung, bei der Aufstellung des Krankenhausplanes und damit bei der Sicherung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhausversorgung mit.
Landespflegeausschuss:
Zur Beratung in Fragen der pflegerischen Versorgung ist auf Landesebene beim Sozialministerium der Landespflegeausschuss gebildet, in dem die BWKG vertreten ist.
Schiedsstellen:
Zur Konfliktlösung bei Pflegesatzverhandlungen sind Schiedsstellen vorgesehen. Die BWKG übernimmt turnusmäßig die Bildung und Geschäftsführung von Schiedsstellen und bestellt Vertreter.
Dazu gehören die Schiedsstellen nach §§ 18a KHG und 114 SGB V sowie der Schlichtungsausschuss nach § 17c KHG für Konfliktlösungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen.
Die Schiedsstellen nach § 76 SGB XI und § 80 SGB XII sind für die Konfliktlösung im Bereich der Pflegeheime zuständig.
Vertretung der Einrichtungsinteressen gegenüber dem Staat und anderen Institutionen
Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, Initiativen für Gesetzgebungsverfahren, Gedankenaustausch mit Politikern und öffentlichen Stellen zu gesundheits- und sozialpolitischen Fragen.
Mitwirkung in Gremien anderer Verbände und Institutionen.
Unterstützung der Mitglieder
Aktuelle, umfassende Unterrichtung auf dem Gebiet des Gesund-heits- und Sozialwesens durch Mitteilungen, Rundschreiben und Do-kumentationen und Informationen zur Betriebsführung (Dienst- und Arbeitsrecht, Pflegesatzrecht und Gebührenwesen, Bedarfsplanung, Investitionsfinanzierung, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Kosten- und Leistungsrechnung, EDV, Organisation, Datenschutz u.a.).
Teilnahme an den Pflegesatzverhandlungen.
Gestaltung vertragsrechtlicher Rahmenbedingungen
Beratungs- und Formulierungshilfen für Chefarzt-, Belegarzt- und Konsiliararztverträge sowie für Allgemeine Vertragsbedingungen.
Musterheimverträge für Pflegeeinrichtungen.
Rahmenverträge für die pflegerische Versorgung in der Altenhilfe.
Landesverträge mit den Kostenträgern und der Kassenärztlichen Vereinigung.
Zentrale betriebswirtschaftliche Dienste und Empfehlungen
Durchführung und Auswertung von Betriebsvergleichen (Benchmarking) für die Mitgliedseinrichtungen.
Unterstützung bei der Pflegesatzkalkulation.
Öffentlichkeitsarbeit
Durchführung von Pressekonferenzen.
Mitteilungen an Presse, Rundfunk und Fernsehen, Kontakte zu Vertretern der Medien, Universitäten, Fachhochschulen und Institute.
Schulung, Fort- und Weiterbildung
Durchführung von Schulungen zu ausgewählten Problemen der Mitglieder.
Mitwirkung bei den Fortbildungsveranstaltungen des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands.
Veranstaltung der BWKG-Fachtage für Pflegeeinrichtung sowie für Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.
Seminare in Zusammenarbeit mit der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) Baden-Württemberg.
Qualitätssicherung
Betrieb der Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung im Krankenhaus GeQiK® Koordinierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Kooperationspartner für das Qualitätssiegel für Pflegeheime.








