Rollout der TI in der Reha-Klinik

Gesetzlicher Rahmen – Fristen und Pflichten

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) bildet die rechtliche Basis für die Anbindung von Reha-Kliniken an die TI. Durch das im Oktober 2020 in Kraft getretene PDSG können sich ambulante und stationäre Reha-Kliniken seit 01.01.2021 an die TI anschließen. Aktuell ist die Anbindung – anders als bei den Krankenhäusern – freiwillig. Es besteht (noch) keine gesetzliche Verpflichtung zum TI-Rollout in der Rehabilitationseinrichtung. Künftig soll der Datenaustausch zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen aber primär digital über die Nutzung der TI erfolgen.

Leitfaden zur Anbindung einer Reha-Klinik an die TI

Aus dem Forschungsprojekt „Digitales Rehabilitationskonsil mit Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ ist der „Leitfaden zur Anbindung einer Reha-Einrichtung an die Telematikinfrastruktur“ entstanden. Im Rahmen des vom Freistaat Bayern geförderten und von der OTH-Regensburg zusammen mit Monks – Ärzte im Netz GmbH durchgeführten Forschungsprojekts wurden fünf Reha-Kliniken an TI angeschlossen. Die dabei gewonnenen Erfahrungen und Best Practice-Lösungen sind im Leitfaden festgehalten und sollen anderen Reha-Kliniken den Anschluss an die TI erleichtern. Der Leitfaden kann unter diesem Link abgerufen werden: