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Datenübermittlung

19.02.2021

AEB-Psych 2020 Datenübermittlung

Die DKG, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich auf eine elektronische Dokumentenvorlage nach § 4 der AEB-Psych-Vereinbarung 2020 verständigt. Die Datenübertragung hat beginnend mit dem Jahr 2021 mit dieser Vorlage zu erfolgen. Das betrifft auch die noch ausstehenden Budgetverhandlungen des Jahres 2020.