Downloads

Datenübermittlung

23.06.2021

Datenübermittlung nach § 301 SGB V, nach § 17c KHG und mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung; Nachtrag vom 18.06.2021 mit Wirkung zum 01.07.2021

Mit einem Nachtrag zur Datenübermittlung nach § 301 SGB V werden die Regelungen zur Vergütung der Anwendungen von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern umgesetzt, welche auch für die Abrechnung mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung angewendet werden können. Mit PKV-Patienten muss eine Abrechnung im Wege einer Selbstzahlerrechnung erfolgen.