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Datenübermittlung

11.04.2014

Rahmenvereinbarung mit dem PKV-Verband zur Datenübermittlung von Abrechnungsdaten in Verbindung mit § 17c KHG

1. Die 12. Fortschreibung zum § 301-Verfahren führt zu einer Verschiebung der Wirksamkeit der 2. Fortschreibung der Rahmenvereinbarung sowie zu Folgeänderungen beim Datenaustausch mit der PKV zum 01.01.2015.
2. Zum 07.05.2014 werden aktualisierte Zertifikate für den elektronischen Datenaustausch mit PKV-Unternehmen bereitgestellt. Krankenhäusern wird empfohlen, die Möglichkeit des automatisierten bzw. ggf. manuellen Imports neuer Zertifikate in den genutzten Systemen zu prüfen.