Die Verträge zum DMP Diabetes mellitus Typ 1 sind zum 01.07.2015 redaktionell angepasst worden. Inhaltlich sind die Verträge zum DMP Diabetes mellitus Typ 1 mit der AOK Baden-Württemberg und den Verbänden (vdek, BKK Landesverband Süd, IKK classic, Knappschaft) nach wie vor gleichlautend. Zu beachten sind aber die zum Teil unterschiedlichen Vergütungssätze bei ambulanten Schulungen gemäß Anlage 5 des jeweiligen Rahmenvertrages.
Für alle bisher bereits teilnehmenden Krankenhäuser ist eine erneute Teilnahmeerklärung nicht notwendig.
Für Krankenhäuser, die neu am Rahmenvertrag DMP Diabetes mellitus Typ 1 teilnehmen möchten, ist das Ausfüllen einer Teilnahmeerklärung ausreichend. Diese ist für alle teilnehmenden Krankenkassen gültig.