Der Rahmenvertrag zum DMP Diabetes mellitus Typ 2 ist zum 01.07.2017 redaktionell angepasst worden. Für alle bisher bereits teilnehmenden Krankenhäuser ist eine erneute Teilnahmeerklärung nicht notwendig.
Für Krankenhäuser, die neu am Rahmenvertrag DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen möchten, ist das Ausfüllen des Strukturerhebungsbogens (Anlage 2) sowie ggf. des Strukturqualitätsbogens zum Schulungsarzt/Schulungseinrichtung (Anlage 5) erforderlich. Beides ist jeweils für alle teilnehmenden Krankenkassenverbände gültig. Zu beachten sind aber die zum Teil unterschiedlichen Vergütungssätze bei ambulanten Schulungen gemäß Anlagen 6a und 6b.