Downloads

Gesetze / Verträge / Verordnungen

16.05.2013

Geschäftsordnung erweiterter Landesausschuss Baden-Württemberg

Der erweiterte Landesausschuss wird gemäß § 116b Abs. 3 SGB V für das Anzeige- und Prüfverfahren der Leistungserbringer in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zuständig sein. Dies gilt sowohl für vertragsärztliche Leistungserbringer als auch für Krankenhäuser. Der erweiterte Landesausschuss ist mit Vertretern der GKV, der KV Baden-Württemberg und der BWKG sowie drei unabhängigen Mitgliedern besetzt und hat sich in Baden-Württemberg am 29.01.2013 konstituiert. Am 18.03.2013 hat der erweiterte Landesausschuss in seiner zweiten Sitzung eine Geschäftsordnung beschlossen die mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten ist. In der Geschäftsordnung sind Besetzung, Beratungsrechte, Stimmverhältnisse und der Ablauf der Sitzungen im Einzelnen festgelegt.