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Gesetze / Verträge / Verordnungen

18.01.2008

Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung nach § 115 a Abs. 3 SGB V

Gemeinsame Empfehlung über die Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung nach § 115 a Abs. 3 SGB V zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Bundesverbänden der Krankenkassen sowie im Benehmen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Stand: 30.10.1996)