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Elektronische Gesundheitskarte

09.04.2019

Rollout der Telematik Infrastruktur - Fortschreibung der Finanzierungsvereinbarung nach § 291a Abs. 7a SGB V (Telematikzuschlag)

Die DKG und der GKV SV haben die Finanzierungsvereinbarung „Telematikzuschlag“ fortgeschrieben. Diese sieht nun insbesondere eine eindeutige Zuordnung der ambulanten Leistungs- und Organisationsbereiche im Krankenhaus zu den ursprünglich als alternativ vorgesehenen Finanzierungswegen über den Telematikzuschlag oder die Kassenärztliche Vereinigung vor. Das Excel Ermittlungsschema für das Refinanzierungsvolumen sowie die „TI Hinweise 2“ der DKG wurden entsprechend überarbeitet. Die vorliegende Fassung ist jedoch noch nicht mit dem GKV SV abgestimmt. Sobald die Zustimmung des GKV-SV vorliegt, wird hierzu gesondert informiert.