05.10.2015

BWKG: Bund-Länder-AG überarbeitet Krankenhausreform und nimmt Kürzungen ab 2017 zurück

BWKG: Positive Signale für 2017

Die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ hat beschlossen, die geplante Krankenhausreform an entscheidenden Punkten zu überarbeiten und hat hierzu Eckpunkte vorgelegt. „Wir sind froh, dass die Probleme der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ernst genommen werden und grundlegende positive Veränderungen vorgesehen sind“, bewertet der Vorstandvorsitzende der Baden-Württember­gischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) Detlef Piepenburg die vorgelegten Eckpunkte. Hervorzuheben seien vor allem die geplanten Verbesserungen ab 2017. Wichtig sei nun, dass diese Eckpunkte schnell und ohne Abstriche umgesetzt werden. Leider kommen die Änderungen für die Kliniken in Baden-Württemberg etwas zu spät. Aus baden-württembergischer Sicht brauche es deshalb noch eine Übergangsregelung für 2016, da die aktuellen Finanzierungsregelungen die hiesigen Kliniken besonders hart treffen. Sonst drohe den Kliniken im Südwesten nach dem schwierigen Jahr 2015 ein weiteres schwieriges Jahr 2016.

„Wichtig für unsere Krankenhäuser ist, dass das Finanzvolumen des bisherigen Versorgungszuschlags erhalten bleiben soll. Der Versorgungszuschlag wird als Pflegezuschlag verstetigt“, so der Vorstandsvorsitzende, der auch Landrat des Kreises Heilbronn ist. Für Baden-Württemberg gehe es hier um 60 Millionen Euro, die für die Bezahlung der Mitarbeiter dringend benötigt würden. „Neben dem Pflegezuschlag begrüßen wir genauso die vorgesehene Tarifausgleichsrate“, betont Piepenburg. „Mit dem Pflegezuschlag, der Tarifausgleichsrate, dem Pflegestellenförderprogramm und der Verlängerung des Programms für mehr Hygienepersonal werden wichtige Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das vorhandene Personal bezahlt und erforderliches zusätzliches Personal eingestellt werden kann“, unterstreicht Piepenburg. Ausreichendes Personal sei die wichtigste Voraussetzung für eine weitere Verbesserung von Patientensicherheit und Qualität.

„Zwar sind immer noch Vergütungsabschläge für Krankenhäuser mit steigenden Patientenzahlen vorgesehen, die die Krankenhäuser schmerzhaft treffen werden. Aber immerhin hat man sich auf eine Verkürzung der Abschlagsdauer verständigt“, so Piepenburg.

Auch die Regelungen für die jährliche Anpassung der Grundpreise der Krankenhäuser (Landesbasisfallwert) sollen auf eine neue Basis gestellt werden. „Dabei ist wichtig, dass Mengensteigerungen nicht mehr zu Preisreduzierungen bei allen Krankenhäusern führen“, betont Piepenburg. Die Verbesserung der Finanzierung der Notfallambulanzen bleibe hinter den Erwartungen zurück, sei aber ein Schritt in die richtige Richtung, so Piepenburg weiter.

„Wir begrüßen die vorgesehenen Verbesserungen ab 2017 ausdrücklich. Mit den geplanten Änderungen greift die Bund-Länder-AG wichtige Anliegen zur Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser auf“, so der Vorstandsvorsitzende. Ebenso nötig sei aber auch eine ausreichende Ausstattung mit Investitionsmitteln. Die grün-rote Landesregierung hat die Einzelfördermittel in den vergangenen Jahren dankenswerterweise deutlich aufgestockt. Allerdings gebe es nach wie vor einen Investitionsstau, und zwar auch und gerade bei der Pauschalförderung, die in den letzten 10 Jahren nur minimal erhöht worden sei.

 

Ihre Ansprechpartnerin:
Annette Baumer, Referentin für Presse und Politik
Tel.: 0711 25777-45, baumer@bwkg.de