22.05.2012

BWKG-Pressemitteilung vom 22.05.2012

Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten

BWKG verwahrt sich gegen pauschale Unterstellungen des GKV-Spitzenverbands

(Stuttgart, 22. Mai 2012) – „Wir verwahren uns ausdrücklich gegen Pauschalverurteilungen der Kliniken in Baden-Württemberg und ihrer 150.000 Mitarbeiter“, stellt der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württem­bergischen Krankenhausgesellschaft, der Reutlinger Landrat Thomas Reumann klar. Anlass ist eine heute veröffentlichte Studie der Universität Halle-Wittenberg, die im Auftrag des GKV-Spitzenverbands der Krankenkassen erstellt wurde.

Die Frage der Zulässigkeit von Kooperationen ist in Vereinbarungen zwischen der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinbarung klar geregelt. Deren Einhaltung werde in Baden-Württemberg von den Bezirksärztekammern überwacht. 

Außerdem sei das gesetzliche Verbot von so genannten "Einweiserprämien" erst kürzlich weiter verschärft worden, so Reumann: "Wenn Einzelne rechtswidrige Vereinbarungen treffen, muss das sehr ernst genommen werden und im Zweifel vom Staatsanwalt geprüft werden". Es ist aber völlig unangemessen, so Reumann weiter, Einzelfälle als Massenphänomen zu skandalisieren.