09.07.2015

BWKG: Reform würde die Krankenhäuser im Land Jahr für Jahr 125 Millionen Euro kosten

Piepenburg: Krankenhausreform ist Personalkürzungsgesetz

„Die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter sind entsetzt über das, was die Bundespolitik ihnen und den Patienten zumuten will“ so der neue Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Detlef Piepenburg, bei der heutigen Veranstaltung im Rahmen der BWKG-Mitgliederversammlung. Statt dringend notwendiger zusätzlicher Mittel sehe der Reformentwurf der Bundesregierung unter dem Strich massive Kürzungen ab 2017 vor.

„Wenn das Krankenhausstrukturgesetz in der aktuell vorliegenden Form verabschiedet wird, werden den Krankenhäusern in Baden-Württemberg Jahr für Jahr mindestens 125 Millionen Euro fehlen. Das ist ein Personalkürzungsgesetz, das zu Lasten der Qualität geht!“, so Piepenburg weiter. Besonders schwerwiegend sei, dass der Versorgungzuschlag in Höhe von 0,8 % ab 2017 ersatzlos gestrichen werden soll. Allein dadurch würden den Krankenhäusern in Baden-Württemberg 60 Millionen Euro pro Jahr entzogen. Darüber hinaus sollen Krankenhäuser mit steigenden Patientenzahlen über Jahre hinweg erhebliche Vergütungsabschläge hinnehmen. Zusätzlich werden mehrere Mechanismen eingeführt, um den landesweit einheitlichen Preis abzusenken.

„Die neuen finanziellen Kürzungen bringen das Fass zum Überlaufen“, betont der Vorstandsvorsitzende, der auch Landrat im Kreis Heilbronn ist. Die wirtschaftlich ohnehin angeschlagenen Krankenhäuser könnten dies nicht mehr schultern, Leidtragende seien in erster Linie die Beschäftigten und damit die Patienten. „Es ist absurd, mehr Personal zu fordern und den Kliniken gleichzeitig die dafür notwendigen finanziellen Mittel zu entziehen“, so Piepenburg.

Die Kliniken fordern umfassende Änderungen des Gesetzentwurfs: Zuerst muss der Versorgungszuschlag dauerhaft gewährt werden. Dann muss sichergestellt werden, dass die Preise für Krankenhausleistungen genauso stark steigen wie die Krankenhauskosten. Und schließlich müssen vernünftige Lösungen für die Finanzierung von Kliniken mit wachsenden Patientenzahlen gefunden werden. „Wir setzen unsere Hoffnung auf das Land, das bereits wichtige Änderungsanträge in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat. Es ist gut, das Land an unserer Seite zu wissen“, unterstreicht Piepenburg. Wichtig sei es nun, schnell Änderungen in den Gesetzentwurf zu bringen.

Weiter kritisiert Piepenburg am Entwurf der Bundesregierung: „Die Qualität der Krankenhausleistungen wird im Gesetzentwurf an vielen Stellen thematisiert. Das eigentliche Ziel scheint aber eine grundlegende Veränderung der Krankenhausstruktur zu sein, was vor allem der Versorgung in Baden-Württemberg schaden würde“. Denn gerade im Südwesten seien die Krankenhausstrukturen in den letzten Jahren stetig an neue Anforderungen angepasst worden. Dies zeige sich am Bettenabbau und den Krankenhausschließungen in den vergangenen Jahren. „Die Krankenhäuser arbeiten schon jetzt von sich aus hart daran, die Qualität ihrer Leistungen immer weiter zu verbessern“, so Piepenburg. Der Gesetzentwurf mit zahlreichen Sanktions- und Kontrollvorschriften bringe aber nur Misstrauen gegenüber den Kliniken zum Ausdruck, was bei den Krankenhäusern für große Enttäuschung sorge.

Wichtig für eine effiziente Krankenhauslandschaft sei auch, dass ausreichend Investitionsmittel vorhanden seien. Die grün-rote Landesregierung habe die Einzelfördermittel  in den vergangenen Jahren dankenswerterweise deutlich aufgestockt. Aber trotzdem gebe es nach wie vor einen Investitionsstau, und zwar auch und gerade bei der Pauschalförderung, die in den letzten 10 Jahren nur minimal erhöht worden sei. Den Krankenhäusern fehlen dadurch Mittel für die Beschaffung und die Modernisierung der IT-Infrastruktur, für medizinische Geräte, aber auch für die Sanierung von Patientenzimmern oder die Beschaffung von modernen Krankenhausbetten.


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