23.02.2006

Gemeinsame Presseinformation zum Start des 160-Mio.-Euro-Ausbildungsfonds

Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V. Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg AOK Baden-Württemberg Verband der Angestellten Krankenkassen e.V. - Landesvertretung Baden-Württemberg AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. - Landesvertretung Baden-Württemberg BKK Landesverband Baden-Württemberg IKK Baden-Württemberg Landwirtschaftliche Krankenkasse Baden-Württemberg Knappschaft, München PKV Verband der privaten Krankenversicherung e.V. - Landesausschuss Baden-Württemberg

 

G E M E I N S A M E
P R E S S E I N F O R M A T I O N

Start des 160-Millionen-Euro-Ausbildungsfonds - eine erste Bilanz

Mehr als 10.000 Krankenhaus-Ausbildungsplätze in Baden-Württemberg gesichert

(Stuttgart, 23. Februar 2006) - Am 1. Januar 2006 startete bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft der Ausbildungsfonds für die nichtärztlichen Krankenhausberufe. Der Fonds hat ein Volumen von 162,6 Millionen Euro und wird gemeinsam von den Krankenkassen in Baden-Württemberg finanziert. Den größten Anteil mit 50 Prozent erbringt die AOK Baden-Württemberg mit rund 80 Millionen Euro.

„Mit dem Ausbildungsfonds können landesweit mehr als 10.000 Ausbildungsplätze für Krankenschwestern, Hebammen, Logopäden und viele andere gesichert werden“, erklärte Landrat Franz Weber, Vorstandsvorsitzender der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG). Dem Fonds falle damit eine zentrale Rolle bei der Deckung des zukünftigen Bedarfs an qualifizierten Fachkräften im Gesundheitswesen zu. Wettbewerbsnachteile für ausbildende Krankenhäuser gehören der Vergangenheit an: Der Fonds führt dazu, dass die ausbildenden Krankenhäuser keine höheren Rechnungen stellen müssen als nicht-ausbildende Krankenhäuser. Jedes der vom Fonds erfassten 256 Krankenhäuser rechnet einen Ausbildungszuschlag in Höhe von 84,41 Euro für jeden Pa-tienten ab. Dabei ist es egal, ob das Haus ausbildet oder nicht. Der Zuschlag wird an den Fonds weitergeleitet. Dieser wiederum schüttet die Mittel dann an die 127 ausbildenden Krankenhäuser entsprechend der Anzahl ihrer Ausbildungsplätze aus. Somit haben die ausbildenden Krankenhäuser durch die Ausbildung keinen Wettbewerbsnachteil mehr und deshalb auch keinen Anreiz, Ausbildungsplätze abzubauen.

„Mit der Gründung dieses Ausbildungsfonds und des einheitlichen Ausbildungszuschlages für alle Krankenhäuser in Baden-Württemberg ist die Finanzierungslast unter den Kliniken gerechter verteilt“, sagt der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Rolf Hoberg, stellvertretend für die Krankenkassen und betont damit die Beseitigung von Nachteilen für ausbildende Krankenhäuser. „Mit dieser Fondslösung wurde die Sicherheit der gesundheitlichen Versorgung in Baden-Württemberg dauerhaft auf eine berechenbare und solide Grundlage gestellt“, so Hoberg weiter. Darüber hinaus haben die Selbstverwaltungspartner auf der Landesebene durch die Bildung des Ausbildungsfonds erneut ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Dies ist vor dem Hintergrund des Scheiterns der Verhandlungen auf der Bundesebene zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft über die Höhe der Richtwerte der Ausbildungskosten umso bemerkenswerter.

Johanna Lichy, Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit und Soziales, dankte insbesondere den Vertragsparteien - der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, den Landesverbänden der Krankenkassen, den Verbänden der Ersatzkassen und dem Landesausschuss der privaten Krankenversicherung -, dass trotz der vielfältigen Schwierigkeiten und Unsicherheiten eine Vereinbarung über den Fonds getroffen wurde. „Das übergeordnete Ziel wurde bei den Verhandlungen nie aus den Augen verloren. Die Selbstverwaltung in Baden-Württemberg hat sich in diesem Punkt als funktionsfähig und verlässlich erwiesen,“ sagte die Staatssekretärin.

Früher wurden die Kosten der Ausbildung unmittelbar aus dem Budget des ausbildenden Krankenhauses finanziert. Mit dem neuen Fallpauschalensystem wurde es notwendig, die Ausbildungsfinanzierung auf eine neue Basis zu stellen. Denn Fallpauschalen sind Festpreise für die medizinischen Leistungen pro Behandlungsfall. Im Gegensatz zur früheren Krankenhausvergütung mit tagesgleichen Pflegesätzen enthalten sie keinen Kostenansatz für die Ausbildungstätigkeit. Um die Ausbildung in Zukunft zu finanzieren, wären auch hausindividuelle Aufschläge auf die Fallpauschalen ausschließlich bei den ausbildenden Krankenhäusern denkbar gewesen. Diese hätten allerdings höhere Fallpauschalen für die ausbildenden Krankenhäuser und damit gravierende Wettbewerbsnachteile zur Folge gehabt. Als Konsequenz wäre ein Abbau von Ausbildungsplätzen programmiert gewesen.

Abschließend appellierte Staatssekretärin Lichy an alle Krankenhäuser: „Es ist wichtig, dass ausbildende wie nicht-ausbildende Krankenhäuser im Bewusstsein ihrer großen Verantwortung dazu beitragen, dass der Fonds auch dauerhaft ein großer Erfolg wird und die Ausbildung in baden-württembergischen Krankenhäusern weiterhin vielen jungen Menschen eine interessante und sozial verantwortungsvolle berufliche Perspektive bietet.“

Hinweise für die Redaktionen:

1. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V.: Annette Baumer, Referentin für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 0711/2 57 77-45
Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg: Marion Deiß, Pressesprecherin, Tel.: 0711/123-3550
AOK Baden-Württemberg: Otwin Schierle, Pressesprecher der AOK-Baden-Württemberg, Tel.: 0711/25 93-231

2. Weitere Informationen zum Ausbildungsfonds (Eckzahlen, Hintergrundmaterial) im beigefügten Download.