25.10.2013

Gemeinsame Reha-Resolution zu den Koalitionsverhandlungen

Verbände fordern endlich das Ende der Rationierung von medizinischer Rehabilitation

(Stuttgart, 25.10.2013) - „Ohne eine gute und bedarfsgerechte medizinische Rehabilitation wird der tatsächliche Hilfebedarf der Betroffenen missachtet, eine Chance zur Bewältigung des Fachkräftemangels bleibt ungenutzt und die Gefahr der Altersarmut wächst. Bei der Genehmigung oder der Ablehnung einer medizinischen Rehabilitation dürfen daher ausschließlich medizinische Gründe eine Rolle spielen“, fordert der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Thomas Reumann von den zukünftigen Koalitionspartnern auf der Bundesebene. Er unterstreicht damit die zentralen Forderungen einer gemeinsamen Resolution zur medizinischen Rehabilitation. An dem heute veröffentlichten Papier haben sich die folgenden Verbände beteiligt: Sozialverband VdK Deutschland, Sozialverband Deutschland, Verbraucherzentrale Bundesverband, Bundesverband Deutscher Privatkliniken und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft.

„Wir erwarten, dass Union und SPD das Thema „medizinische Rehabilitation“ in ihrer Koalitionsvereinbarung aufgreifen und die Weichen in die richtige Richtung stellen“, macht der Vorstandsvorsitzende deutlich, der auch Reutlinger Landrat ist. „Immer mehr Menschen brauchen eine medizinische Rehabilitation, um im täglichen Leben und in der Arbeitswelt wieder Fuß zu fassen“, so Reumann weiter. Dies sei eine unmittelbare Folge der demografischen Entwicklung und der Verlängerung der Lebensarbeitszeit und müsse finanziert werden.

Reumann fasst die zentralen Forderungen der Verbände an die Politik wie folgt zusammen:

1.  Die Verordnung medizinischer Reha-Leistungen durch niedergelassene Ärzte muss vereinfacht werden. Die medizinischen Feststellungen des behandelnden Arztes müssen ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung der Krankenkasse sein. Wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen eine medizinische Rehabilitation ablehnt, darf dies nur auf Grundlage einer persönlichen Untersuchung des Patienten erfolgen.  Eine Entscheidung nach Aktenlage reicht dazu nicht aus.

2.  Um den Grundsatz „Reha vor Pflege“ tatsächlich umzusetzen, muss es sich für die Krankenversicherung lohnen, eine medizinisch notwendige Rehabilitation zu bezahlen, von der die Pflegeversicherung profitiert. Darum muss es eine Kostenerstattungsregelung von der Pflege- an die Krankenversicherung geben.

3.  Das Reha-Budget der Deutschen Rentenversicherung darf nicht begrenzt sein. Die zur Verfügung stehenden Mittel müssen sich am tatsächlichen Bedarf orientieren.

Die Forderungen werden in der Resolution der Verbände „Rationierung von medizinischer Rehabilitation beenden!“ erläutert (Anlage). Das Papier wurde den Entscheidungsträgern in Union und SPD zugesandt.