20.03.2014

GKV-Statistik 2013: Reha-Ausgaben fünf Prozent niedriger als in 2002

Reumann: In das Recht auf Rehabilitation muss investiert werden

 

„Bei unserer demografischen Entwicklung müssten die Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen eigentlich spürbar steigen“, so der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) Thomas Reumann, zu den vor wenigen Tagen vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten Finanzergebnissen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2013. Doch das Gegenteil sei der Fall, im Vergleich zu 2002 seien die Reha-Ausgaben im Jahr 2013 um fünf Prozent gesunken. Der Anteil der Ausgaben für die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen an den Gesamtausgaben der GKV sinkt seit Jahren.

 

 „Inakzeptabel ist, dass die Zahl der Patienten, die direkt vom Krankenhaus in eine Pflegeeinrichtung gehen müssen, in den letzten Jahren dramatisch angestiegen ist“, so der Vorstandsvorsitzende, der auch Reutlinger Landrat ist. Aus der DRG-Statistik des Statistischen Bundesamts geht hervor, dass ihre Zahl im Jahr 2012 im Vergleich zu 2005 um 134 Prozent gestiegen ist. „Aber auch ältere Menschen haben einen Anspruch auf Rehabilitation, um ihre Lebensqualität zu verbessern. In das Recht auf Rehabilitation muss investiert werden“, so Reumann. Eine erfolgreiche Rehabilitation lohne sich für die Sozialversicherungen auch finanziell. Dies sei schon der Fall, wenn es gelingt, einen Pflegeheimaufenthalt dank Reha um wenige Monate hinauszuschieben. Für die Rentenversicherung rechne sich eine erfolgreiche Rehabilitation bereits dann, wenn eine Erwerbsminderungsrente vier Monate später beginnt. „In die Reha muss investiert werden. Davon profitieren die Menschen, die Sozialversicherungen und die Arbeitgeber“, so Reumann. Die Gesetzliche Krankenversicherung müsse die Rehabilitationsmaßnahmen ausreichend finanzieren und das Reha-Budget der Deutschen Rentenversicherung müsse sich am tatsächlichen Bedarf an Rehabilitation orientieren. Im aktuellen Gesetzentwurf zur Rente ab 63 seien hierzu Lockerungen der Budgetierung vorgesehen, das reiche aber nicht aus.

 

 „Ein großes Problem für die Menschen ist auch der Zugang zu einer Rehabilitationsmaßnahme“, stellt Reumann klar. Schwierigkeiten gäbe es vor allem, wenn die Patienten nicht direkt aus dem Krankenhaus kämen, sondern die Reha vom niedergelassenen Arzt veranlasst werde. Die Zahl der von den niedergelassenen Ärzten verordneten Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sei seit Jahren rückläufig. Schuld daran seien das komplizierten Antrags- und Genehmigungsverfahren. Die Verfahren der Kranken- und Rentenversicherung müssten vereinheitlicht und vereinfacht werden. Die medizinischen Feststellungen des behandelnden Arztes müssten ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung der Krankenkasse sein.

 

Reumann fordert einen fairen Umgang mit den Reha-Kliniken und ihren Mitarbeitern: „Damit den Patienten auch in Zukunft eine medizinische Rehabilitationen auf dem bisherigen Niveau angeboten werden kann, muss die Finanzierung der Reha-Einrichtungen im Land gesichert werden. Die Reha-Einrichtungen brauchen einen Rechtsanspruch auf eine leistungsgerechte Vergütung.“

 

Reumann fasst seine Forderungen wie folgt zusammen:

 

  1. Die Zugangsverfahren zu einer Reha-Maßnahme müssen einfach und verständlich sein.
  2. Bedarfsnotwendige Reha-Maßnahmen müssen bezahlt werden.
  3. Die hochqualifizierte Arbeit in den Reha-Einrichtungen muss angemessen vergütetwerden.


Ihre Ansprechpartnerin:
Annette Baumer, Referentin für Presse und Politik
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V. (BWKG)
Birkenwaldstraße 151, 70191 Stuttgart
Tel: 0711 25777-45, baumer@bwkg.de