15.11.2006

Kurzsichtiges Sparen bei der Rehabilitation wird zum finanziellen Bumerang

BWKG: Reha rechnet sich und muss auch finanziert werden

(Stuttgart, 15.11.2006) – Im Rahmen der heutigen Veranstaltung „Rehabilitation in Baden-Württemberg – Erfolgsmodell oder Krisenbranche“ der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) und des Verbands der Krankenanstalten in privater Trägerschaft (VPKA) wies Franz Weber, Vorstandsvorsitzender der BWKG, auf die schwierigen Rahmenbedingungen für die Rehabilitation hin: „Hier wird aus kurzsichtiger Sparsamkeit die Gesundheit der Patienten fahrlässig aufs Spiel gesetzt und eine Wachstumsbranche gefährdet“. In den 221 Rehabilitationseinrichtungen im Land seien im Jahr 2005 292.084 Patienten von 18.149 Mitarbeitern behandelt worden. Dies seien 68.274 Patienten (18,95%) weniger als noch 2001. Wenn sich dieser Rückgang fortsetze, könne er sich durch die demographische Entwicklung und die Verlängerung der Lebensarbeitszeit schon bald als finanzieller Bumerang erweisen.

„Reha rechnet sich“, ist Franz Weber überzeugt. Sie könne die Erwerbstätigkeit verlängern und die Pflegebedürftigkeit verhindern. Wenn ein Patient nach einem Reha-Aufenthalt nur vier zusätzliche Monate im Erwerbsleben stehe, statt in Rente zu gehen, hätte sich die Rehabilitation schon gelohnt. Das gleiche gälte, wenn durch einen Tag Rehabilitation zwei Tage im Pflegeheim vermieden würden.

Rehabilitation helfe, bares Geld zu sparen. Dennoch fehle es an einer verlässlichen Finanzierung. Problem sei zum einen, dass die Einsparungen durch die Rehabilitation nicht unbedingt dem Sozialversicherungszweig zu Gute kämen, der sie finanziere. Wenn beispielsweise die Krankenkasse eine geriatrische Rehabilitation finanziere und damit die Pflegebedürftigkeit verhindere, profitiere davon die Pflegekasse. Das andere Problem sei, dass die Krankenversicherungen bei den Rehabilitationen so lange ein Einsparpotential vermuten, wie sie keine Pflichtleistung seien.

„Wenn die Appelle an die Verantwortung der Krankenkassen nichts nützen, muss der Gesetzgeber handeln“, betonte Weber. Alle Rehabilitationsleistungen müssten Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung werden.