Scheffold: Nach der Reform der Reform ist vor der Reform
BWKG-Pressemitteilung
Bundestag verabschiedet Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)
Scheffold: Nach der Reform der Reform ist vor der Reform
„Die Reform der Reform löst die zentralen Probleme der Krankenhäuser in Baden-Württemberg nicht. Ihre Defizite sind enorm und eine Besserung ist nicht in Sicht. Und das, obwohl zentrale Ziele der Reform – die Modernisierung und Verschlankung der Krankenhauskapazitäten – im Südwesten bereits weitgehend umgesetzt sind. Die baden-württembergischen Krankenhäuser versorgen die Bevölkerung mit der geringsten Bettenzahl und den niedrigsten Krankenhauskosten je Einwohner. Auch die im Gesetz verankerte Vorhaltefinanzierung verdient ihren Namen nicht. Und bei der Ambulantisierung wird der falsche Weg nicht korrigiert. Statt weniger Bürokratie wird es immer mehr. Hier muss schnell die nächste Reform folgen“, bewertet der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz. Das Positive an der Reform sei, dass es bei der Definition der Leistungsgruppen punktuelle Verbesserungen gebe und jetzt endlich Planungssicherheit für die Kliniken hergestellt werde. Die Krankenhäuser wissen nun, welche Leistungsgruppen jetzt gelten sollen.
„Die finanzielle Situation der Krankenhäuser in Baden-Württemberg ist und bleibt dramatisch, und das jetzt vom Bundestag verabschiedete Gesetz bringt hier keine Verbesserungen. Auch die Benachteiligung Baden-Württembergs wird nicht beendet“, so Scheffold weiter. Baden-Württemberg habe die schlankste Krankenhausstruktur Deutschlands – und trotzdem die höchste Defizitquote bundesweit. Das mache die systematischen Defizite der Krankenhausfinanzierung deutlich.
„Die Vorhaltevergütung soll eigentlich dazu führen, dass die Krankenhausvergütung weniger von der Anzahl der behandelten Patientinnen und Patienten abhängt. Tatsächlich wird das mit der jetzt im Gesetz verankerten Vorhaltevergütung nicht gelingen. Zudem wird dadurch unnötige Bürokratie aufgebaut“, macht der Vorstandsvorsitzende deutlich, der auch Landrat des Alb-Donau-Kreises ist. Auch hierzu seien weitere Reformen dringend erforderlich. Es müsse endlich eine „echte“ Vorhaltevergütung auf den Weg gebracht werden, die möglichst wenig Bürokratie verursacht.
„Das Ausmaß der Bürokratie ist unerträglich. Und es wird immer schlimmer: beim Vorhaltebudget, bei den Pflegepersonaluntergrenzen in Leistungsgruppen und jetzt auch noch beim Pflegebudget, um nur einige Beispiele zu nennen. Von dem seit Jahren und Jahrzehnten versprochenen Bürokratieabbau ist nichts zu spüren. Das Gegenteil ist der Fall“, betont Scheffold.
„An dem wichtigen Thema der Ambulantisierung wird bislang mit Hybrid-DRG herum-gedoktert. Dieser Weg führt in die Irre. Stattdessen sollte den Krankenhäusern endlich eine umfassende Ambulantisierung ihrer Leistungen am Krankenhaus ermöglicht werden. In vielen Ländern ist die ambulante Behandlung am Krankenhaus schon lange üblich, und wir müssen hier endlich einen großen Schritt weiterkommen“, so Scheffold.