Schiedsstellen

Konfliktlösung bei
Pflegesatzverhandlungen

Zur Konfliktlösung bei Pflegesatzverhandlungen und in anderen Angelegenheiten sind Schiedsstellen vorgesehen. Die BWKG übernimmt turnusmäßig die Geschäftsführung von Schiedsstellen und bestellt Vertreter.

Dazu gehören die Schiedsstellen nach §§ 18a KHG und 114 SGB V  für Konfliktlösungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen, die Schiedsstelle für die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen nach § 111b SGB V, die Schiedsstellen nach §§ 76 SGB XI und 80 SGB XII, die für die Konfliktlösung im Bereich der Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zuständig sind sowie die Schiedstellen nach § 36 PflBG für die Konfliktlösung im Bereich der neuen Pflegeberufeausbildung.