11.12.2007

BWKG-Pressemitteilung vom 11.12.2007

BWKG: Jahreskrankenhausbauprogramm 2008 ist gute Basis
Zum Abbau von Investitionsstau vierjähriges Sonderbauprogramm mit 150 Mio. Euro pro Jahr notwendig

(Stuttgart) – „Über das Krankenhausbauprogramm 2008 in Höhe von 162 Millionen Euro freuen wir uns – keine Frage. Zur Deckung des tatsächlichen Investitionsbedarfs reicht es aber bei Weitem nicht aus“, erklärte Franz Weber, der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württem­bergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG). Um zumindest den Investitionsstau abzubauen, sei ein Sonderbauprogramm erforderlich. „Wir fordern das Land auf, jetzt das Geld in die Hand zu nehmen und in den nächsten vier Jahren jeweils 150 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.

Baden-Württemberg habe bei der Investitionsförderung mehr getan als viele andere Bundesländer. „Das ist eine gute Basis und wir wissen das zu schätzen“, so Weber. Allerdings entspreche auch hier im Land das Niveau der Investitionsförderung nicht dem tatsächlichen Bedarf. Es sei ein Investitionsstau von 1,2 Milliarden Euro bei dringlichen Bauprojekten entstanden. Man dürfe nicht vergessen, dass die Investitionsförderung keine freiwillige Leistung des Staates sei. Die Krankenhäuser hätten einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf eine Vollfinanzierung ihrer Investitionen. Eine Eigenbeteiligung der Krankenhäuser sei dabei nicht vorgesehen. Die Krankenhäuser haben in den schlechten Jahren mit Sparopfern zur Sanierung des Landeshaushalts beigetragen. Nun müsse das Land seinen Verpflichtungen nachkommen. 

Mit dem Sonderbauprogramm könnte zumindest der Investitionsstau abgebaut werden. „Dieser Vorschlag der Expertenkommission muss jetzt in die Tat umgesetzt werden,“ forderte der Vorstandsvorsitzende. Das sei das Mindeste angesichts der Mittel, die von der Expertenkommission „Zukunft der Krankenhausstruktur in Baden-Württemberg“ insgesamt für notwendig erachtet wurden. Sie hatte eine dauerhafte Erhöhung der Förderquote auf 10% der Krankenhausumsätze für notwendig gehalten. Dies würde praktisch dauerhaft eine Verdoppelung der jetzigen Förderung bedeuten. 

Der Anspruch auf die Finanzierung der vollen Investitionskosten sei die direkte Folge der dualen Krankenhausfinanzierung. Dabei würden die Betriebskosten der Krankenhäuser aus den Mitteln der Gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Die Investitionen würden von den Ländern finanziert. Im Gegensatz zu anderen Unternehmen der Daseinsvorsorge, etwa der Bahn, könnten die Krankenhäuser keine Preise erhöhen, wenn die Kosten steigen. Da ihnen dies verwehrt ist und eine Finanzierung durch die Krankenkassen erhebliche Beitragserhöhungen zu Folge hätte, ist es notwendig, die Investitionen aus Steuermitteln zu finanzieren.