15.09.2011

BWKG-Pressemitteilung vom 15. September 2011

Krankenhausvergütung 2012: Höchstens 1,48% mehr
BWKG: Politik muss schnell handeln. Sonst droht
gewaltige Unterfinanzierung der Krankenhäuser
(Stuttgart) – Den Krankenhäusern in Baden-Württemberg drohen weitere finanzielle Einbußen. Nach den Zahlen, die das Bundesgesundheitsministerium heute verkündet hat, darf die Krankenhausvergütung im Jahr 2012 höchstens um 1,48 Prozent steigen. „Diese minimale Preissteigerung wird hinten und vorne nicht reichen,“ erklärt der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) Thomas Reumann. Zumal die aktuellen Lohnforderungen der Ärzte in den Krankenhäusern von plus 9,5 Prozent enorme finanzielle Belastungen befürchten lassen. Bei den anstehenden Tarifverhandlungen für die Pflegekräfte ist laut Reumann mit ähnlichen Forderungen zu rechnen.
Die Höhe der Krankenhausvergütung basiert auf der sogenannten Veränderungsrate, die das Bundesgesundheitsministerium heute bekannt gegeben hat. Diese ergibt sich aus den Einnahmesteigerungen, die die Krankenkassen aus den Mitgliedsbeiträgen im vergangenen Jahr erzielt haben und beläuft sich auf 1,98 Prozent. Der Gesetzgeber hat im Zuge von Sparmaßnahmen aber zusätzlich eine Kürzung von 0,5 Prozent auf die Veränderungsrate festgelegt. Folge ist, dass die Krankenhausvergütung 2012 nur um 1,48 Prozent steigen darf.
„Abgesenkte Veränderungsrate und hohe Tarifabschlüsse – das kann nicht funktionieren“, betont der Vorstandsvorsitzende, der gleichzeitig Reutlinger Landrat ist. Als Reaktion auf diese gewaltige Unterfinanzierung müssten die Krankenhäuser im kommenden Jahr die ohnehin schon knappe Personaldecke weiter ausdünnen. Dies sei eine zwangsläufige Fol-ge des hohen Personalkostenanteils von über 60 Prozent. "Das kann nicht unser Ziel sein", betont Reumann.
Um diesen Personalabbau zu verhindern, müsse die Politik nun schnell handeln: „In einem ersten Schritt müssen die Sparauflagen für die Krankenhäuser für 2012 zurückgenommen werden“, fordert Reumann. Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Jahr 2010 habe der Bundesgesetzgeber massive Einsparungen bei den Krankenhäusern für die Jahre 2011 und 2012 beschlossen. Obwohl sich die gesamtwirtschaftliche Situation seitdem unerwar-tet stark verbessert habe, sei für 2012 noch immer eine Kürzung der ohnehin schon unzu-reichenden Veränderungsrate um 0,5 Prozent vorgesehen. Diese Kürzung müsse nun auf jeden Fall gestrichen werden.
Aber selbst die volle Veränderungsrate ohne Abschlag würde nicht ausreichen, um die unabweisbaren Kostensteigerungen zu decken, betont der Vorsitzende: „Die Krankenhäuser brauchen zusätzlich eine Refinanzierung der Tarifsteigerungen. Angesichts der Milliarden-Rücklagen, die bei Krankenkassen und im Gesundheitsfonds angehäuft werden, ist dies auch finanzierbar.“