21.04.2010

BWKG-Pressemitteilung vom 21. April 2010

BWKG: MRSA-Problematik kann nur gemeinsam gelöst werden - Hygieneverordnung ist kein Allheilmittel

Krankenkassen müssen auch präventiveBehandlungen bezahlen

 (Stuttgart) – Die immer stärkere Verbreitung von antibiotikaresistenten Keimen, wie beispielsweise dem Multi-Resistenten-Staphylococcus-Aureus (MRSA), stellt für jede Einrichtung im Gesundheitswesen ein großes Problem dar. Es betrifft Arztpraxen und Rettungsdienste genauso wie Pflegeeinrichtungen, Rehaeinrichtungen und Krankenhäuser. Die Erfahrungen anderer Staaten zeigen, dass sich die multirestistenten Keime deshalb nur durch eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen und vor allem nur sektorübergreifend in den Griff kriegen lassen. „Es reicht nicht aus, dass die Krankenhäuser allein gegen die Keime kämpfen. Alle Einrichtungen, in denen Menschen behandelt oder gepflegt werden, müssen hier an einem Strang ziehen“, erklärt Thomas Reumann, der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG).

„Eine Hygieneverordnung ist kein Allheilmittel und wird für sich betrachtet zu keiner Verbesserung der Situation im Land führen“, so Reumann. Die Krankenhäuser würden schon jetzt vielfältige Maßnahmen zur Bekämpfung von MRSA ergreifen. So würden immer mehr Risikopatienten auf freiwilliger Basis daraufhin untersucht, ob sie einen multiresistenten Keim in sich tragen. Zudem hätten die Krankenhäuser im Land bereits heute Hygienefachkräfte und hygienebeauftragte Ärzte benannt. Vor kurzem hätten die Krankenhäuser im Land zudem eine Initiative gestartet, um die Zahl der untersuchten und dokumentierten MRSA-Fälle im Rahmen der externen Qualitätssicherung zu analysieren und Auffälligkeiten zu beraten. Die Entscheidung über ein solches Qualitätssicherungsverfahren würde in den nächsten Wochen fallen.

Um die multiresistenten Keime aber wirklich nachhaltig in Schach zu halten, fehle es an der notwendigen Finanzierung. Bisher bezahle die Krankenkasse erst, wenn ein Patient schon erkrankt sei, also beispielsweise an einer eiternden Wunde oder sogar einer Blutvergiftung leide. Viele MRSA-Patienten seien aber bereits vor der Aufnahme ins Krankenhaus unwissentlich Träger des Keims, ohne dass dieser krank mache. Oft komme ein Krankheitsausbruch dann im Krankenhaus, weil der Patient geschwächt sei, oder der Patient stecke andere geschwächte Personen im Krankenhaus an. „Das Ziel muss es deshalb sein, die Patienten schon vor oder bei der Aufnahme zu untersuchen und zu behandeln, wenn es notwendig ist. Die Kosten hierfür müssen von den Krankenkassen übernommen werden“, unterstreicht Reumann. Es dürfe nicht sein, dass Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte letztlich auf den Kosten sitzen blieben. Dringend notwendig sei deshalb eine gesetzliche Änderung, damit die Krankenkassen auch das Screening, also die Früherkennungsmaßnahmen gegen die multiresistenten Keime, bezahlen dürften. “Die Krankenkassen dürften ihrerseits größtes Interesse daran haben, da die Behandlung von MRSA-Patienten sehr teuer ist und nur mit diesen Maßnahmen die Ansteckung von Mitpatienten wirksam vermieden werden kann“, ist Reumann überzeugt.

Zur Reduktion von multirestistenten Erregern ist das Land dabei, mit dem „MRE-Netzwerk Baden-Württemberg“ einen landesweiten Verbund von regionalen Netzwerken aufzubauen. „Diese Vernetzung ist absolut richtig und wird von den Krankenhäusern nachdrücklich unterstützt“, unterstreicht der Vorstandsvorsitzende. So beteiligten sich die Krankenhäuser aktiv an den Projekten in den fünf Pilotlandkreisen des MRE-Netzwerkes.