30.04.2010

BWKG-Pressemitteilung vom 30. April 2010

BWKG fordert seriösen Umgang mit Abrechnungsfragen im Krankenhaus

MDK-Prüfungen verursachen bei den Krankenhäusern Kosten von mindestens 20 Millionen Euro im Jahr

(Stuttgart) – „Aus den Berechnungen der AOK kann auf keinen Fall der Schluss gezogen werden, dass jede dritte Krankenhausrechnung im Land falsch ist. Das ist unseriös, wenn nicht gar böswillig“, bewertet der Verbandsdirektor der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Matthias Einwag, entsprechende Veröffentlichungen. Bei seriöser Betrachtung werde deutlich, dass Krankenkassen gezielt die 10% der Krankenhausfälle überprüften, bei denen sie sich Einsparungen erhofften. Wenn die Krankenkassen weitere Einsparpotentiale vermuteten, würden zweifellos noch mehr Fälle kontrolliert. Zwei Drittel der überprüften Fälle seien selbst aus Sicht der Krankenkassen unauffällig, also korrekt oder sogar zu niedrig. Das bedeute, dass 97% der Krankenhausfälle keinerlei Überprüfung bedürften.

Bei der Überprüfung der geringen Zahl von verbleibenden Fällen gehe es hauptsächlich darum, ob zweifelsfrei am Patienten erbrachte Leistungen wirklich notwendig waren. Beispielsweise entzünde sich die Auseinandersetzung oft an der Frage, ob ein Patient zu lang im Krankenhaus geblieben sei. Für diese Entscheidung trüge aber der behandelnde Arzt die Verantwortung und nicht der Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Der Krankenhausarzt müsse am Krankenbett entscheiden, ob der Patient wegen möglicherweise drohender Komplikationen länger bleiben müsse. „Wenn am Ende dann alles gut gegangen ist, kann der MDK-Arzt im Rückblick am grünen Tisch leicht behaupten, dass der Patient auch einen oder zwei Tage früher nach Hause hätte gehen können“, so Einwag. „Fast schon absurd ist dabei, dass die MDK-Prüfungen bei der Einführung der Fallpauschalen dazu vorgesehen waren, eine zu kurze Verweildauer im Sinne des Patientenwohls zu verhindern. Tatsächlich wird der MDK jetzt dazu eingesetzt, die Verweildauer im Sinne der Kassenfinanzen weiter zu drücken.“

Zudem sei das Abrechnungssystem so kompliziert, dass sich zwangsläufig Interpretationsspielräume ergäben. Die Vergütung bei der Behandlung eines Patienten beruhe auf einer Kombination aus 13.315 möglichen Diagnosen und 27.000 möglichen Prozeduren. Bei der Auswahl der passenden Kombinationen gäbe es naturgemäß unterschiedliche Auffassungen, die dann zu Auseinandersetzungen führten. 

„Die Krankenhäuser sitzen bei den Auseinandersetzung mit den Krankenkassen eindeutig am kürzeren Hebel“, stellt der Verbandsdirektor fest. Das Krankenhaus sei oft gezwungen, auch auf berechtigte Forderungen zu verzichten und Kompromisse einzugehen. Grund sei der enorme finanzielle und zeitliche Aufwand, der mit monatelangen Überprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und gerichtlichen Auseinandersetzungen verbunden sei. Die Krankenhäuser könnten sich das einfach nicht leisten.

Um eine MDK-Anfrage zu bearbeiten, seien Ärzte und andere Krankenhausmitarbeiter mindestens zwei Stunden beschäftigt. Dies verursache Kosten von mindestens 20 Millionen Euro im Jahr. Diese Zeit und das Geld fehlten bei der Patientenversorgung. Daher sei die Zahlung von 300 Euro bei zu Unrecht überprüften Rechnungen durch die Krankenkassen nicht nur erforderlich, sie müsse sogar noch erhöht werden. Nur so könne verhindert werden, dass die bürokratische und finanzielle Belastung der Krankenhäuser durch übermäßige MDK-Prüfungen noch weiter zunähme. Die enormen Kosten, die durch den immer stärkeren Ausbau des MDK entstünden und die Versicherten belasteten, seien inakzeptabel.