10.06.2014

BWKG zu den Unterstellungen des Krankenkassen-Spitzenverbandes

Reumann: Mindestens 94% der Krankenhausabrechnungen waren korrekt

"Aus den Berechnungen des Spitzenverbands der Krankenkassen kann auf keinen Fall der Schluss gezogen werden, dass mindestens jede zweite Krankenhausrechnung falsch ist. Das ist unseriös, wenn nicht gar böswillig“, bewertet der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Thomas Reumann, entsprechende Veröffentlichungen. Bei seriöser Betrachtung werde deutlich, dass die Krankenkassen gezielt die 12% der Krankenhausfälle überprüften, bei denen sie sich Kürzungsmöglichkeiten erhofften. „Eine Hochrechnung auf alle Krankenhausfälle ist auf dieser Basis schlicht unmöglich und die angeblichen Milliardeneinsparungen nur eine Luftnummer“, so Reumann. Etwa 50% der überprüften Fälle seien selbst aus Sicht der Krankenkassen unauffällig, also korrekt oder sogar zu niedrig. Das bedeute, dass selbst nach den Maßstäben des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) mindestens 94% der Krankenhausfälle korrekt abgerechnet wurden.               

„Bei sechs Prozent der Krankenhausrechnungen gibt es Diskussionsbedarf“, so der Vorstandsvorsitzende, der auch Reutlinger Landrat ist. Bei diesen Fällen gehe es hauptsächlich darum, ob zweifelsfrei am Patienten erbrachte Leistungen wirklich notwendig waren. Beispielsweise entzünde sich die Auseinandersetzung in fast zwei Dritteln der Fälle an der Frage, ob ein Patient zu lang im Krankenhaus geblieben ist. „Die Verantwortung für den Patienten und seine Gesundheit trägt der behandelnde Arzt und nicht der Prüfer des MDK“, unterstreicht Reumann. Der Krankenhausarzt müsse am Krankenbett entscheiden, ob der Patient wegen möglicherweise drohender Komplikationen länger bleiben müsse. „Wenn am Ende dann alles gut gegangen ist, kann der MDK-Arzt im Rückblick am grünen Tisch leicht behaupten, dass der Patient auch einen oder zwei Tage früher nach Hause hätte gehen können“, so Reumann. Zudem sei das Abrechnungssystem so kompliziert, dass sich zwangsläufig Interpretationsspielräume ergäben. Denn die Vergütung bei der Behandlung eines Patienten beruhe auf einer Kombination aus 13.381 möglichen Diagnosen und 28.828 möglichen Prozeduren.