03.01.2006

BWKG zum Entwurf für ein Krebsregistergesetz: Richtung stimmt - Umsetzung aber kompliziert und bürokratisch

(Stuttgart, 3. Januar 2006) – Das geplante Krebsregistergesetz stößt bei den Kliniken im Land auf Vorbehalte. In einem Brief an Sozialminister Andreas Renner kritisiert der Vorstand der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) das vorgesehene Verfahren zur Datenerfassung. „Meldewege und Strukturen sind so komplex, dass Zweifel an ihrer Funktionsfähigkeit angebracht sind“, heißt es in der Stellungnahme zu dem Ende November vergangenen Jahres in die Anhörung gegebenen Gesetzentwurf.

Die BWKG betont, dass die Krankenhäuser im Land es grundsätzlich für eine bedeutsame Aufgabe halten, mit Hilfe der Krebsregistrierung Basisdaten über Krebserkrankungen in der Bevölkerung zu sammeln. Damit könnten Kausalzusammenhänge bei der Entstehung von Krebserkrankungen und ihrer Therapierung erforscht werden. Trotz erheblicher Vorbehalte gegen den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf werde die BWKG deshalb den Aufbau eines Krebsregisters weiterhin konstruktiv begleiten. In Hinblick auf eine ausgereifte Konzeption sehe die BWKG allerdings den von der Landesregierung aufgebauten zeitlichen Druck als sehr problematisch an.

Das gelte vor allem deshalb, weil die geplante Krebsregistrierung mit einer Maßnahme zur onkologischen Qualitätssicherung verknüpft werden solle. Wesentliche inhaltliche und finanzielle Eckpunkte dieser Qualitätssicherung seien noch klärungsbedürftig: „Denn sonst bedeutet ein schnelles Gesetzgebungsverfahren nicht zugleich eine schnelle Funktionsfähigkeit des Krebsregisters.“

Um den bürokratischen Aufwand und die Kosten für die anonym erhobene Datenspeicherung in Grenzen zu halten, schlägt die BWKG unter anderem vor, dass Patienten auch in Baden-Württemberg, wie in anderen Bundesländern, der Datenerhebung nicht widersprechen können.