07.12.2018

Gemeinsame Empfehlung der Bundesebene zum Umgang mit der Verrechnungs- und Klagewelle der Krankenhäuser beschlossen

Piepenburg: Nach endgültiger Klärung der fachlichen Streitpunkte müssen die Krankenkassen das zurückbehaltene Geld unverzüglich auszahlen und Klagen sofort zurücknehmen

Am 06.12.2018 wurde in einem Spitzengespräch zwischen GKV-Spitzenverband, Bundesgesundheitsministerium und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) eine Gemeinsame Empfehlung zum Umgang mit den Klagen und Verrechnungen im Zusammenhang mit der Verkürzung der Verjährungsfrist durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschlossen. Zudem hat das für die Definition von Qualitätsanforderungen im Krankenhausbereich zuständige Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) Anfang Dezember die Voraussetzungen für die Abrechnung bestimmter Kodes für Schlaganfälle und geriatrische Behandlungen klargestellt.

„Mit der Gemeinsamen Empfehlung der Bundesebene und der Klarstellung durch das DIMDI ist aus unserer Sicht alles geklärt. Wir erwarten nun von den Krankenkassen, dass sie auf dieser Basis unverzüglich auf die Krankenhäuser zugehen, die einbehaltenen Gelder zurückzahlen und ihre Klagen zurückziehen“, fordert der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Detlef Piepenburg, mit Blick auf die gestern beschlossene Gemeinsame Empfehlung. In der Gemeinsamen Empfehlung sei klargestellt, dass die in der Vergangenheit betroffenen Leistungen überwiegend einvernehmlich zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen erbracht und abgerechnet wurden. „Die Krankenhäuser haben richtig abgerechnet. Das sehen jetzt auch die Krankenkassen so.“, unterstreicht Piepenburg. Außerdem ergebe sich nach den Grund­sätzen von Treu und Glauben ein Vertrauensschutz für die Kliniken.

„Auf der Basis der Empfehlung müssen die Krankenkassen schnell einlenken. Ansonsten droht großer Schaden. Einerseits wegen erheblicher finanzieller Verluste, andererseits steht die vertrauensvolle und langjährige Zusammenarbeit von Krankenkassen und Krankenhäusern auf dem Spiel“, so der Vorstandsvorsitzende und Landrat des Kreises Heilbronn, weiter.

Um die Wiederholung einer derartigen Situation zu verhindern, fordert die BWKG den Gesetzgeber zum Handeln auf: „Damit die Krankenkassen nicht einfach nach Belieben aktuelle Rechnungen mit vermeintlichen Forderungen verrechnen können, fordern wir ein gesetzliches Aufrechnungsverbot“, so Piepenburg.

Seit Wochen werden die Krankenhäuser im Land mit Rückforderungen verschiedener Krankenkassen für Behandlungsfälle vor allem aus den Jahren 2014 bis 2016 konfrontiert, die längst abgeschlossen und bezahlt waren. Dies betrifft insbesondere Komplexbehandlungen bei Schlaganfällen und in der Geriatrie. Allein durch diese Verrechnungen hatten die Krankenkassen den Kliniken im Land mindestens 20 Millionen Euro entzogen. Zusammen mit den Klagen in gleicher Sache beläuft sich das Volumen sogar auf bis zu 40 Millionen Euro.