29.09.2017

Kürzungen von Krankenhausinvestitionen sind kontraproduktiv für Strukturwandel, Digitalisierung und Versorgung

Piepenburg: Wer gestalten will, muss das nötige Geld bereitstellen

„Wenn die Landesregierung die Krankenhausinvestitionen in den kommenden beiden Jahren tatsächlich kürzt, ist das kontraproduktiv für den Strukturwandel der Krankenhäuser, die Digitalisierung und die Versorgung der Menschen im Land“, äußert sich der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Detlef Piepenburg, enttäuscht über den Haushaltsentwurf der grün-schwarzen Regierung für die Jahre 2018 und 2019. Darin sind Kürzungen bei den Krankenhausinvestitionen von über 25 Millionen Euro vorgesehen.

 „Wer den Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft will, muss die dafür benötigten Mittel auch bereitstellen. Wer die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals verbessern will, muss Investitionen für ein modernes Arbeitsumfeld finanzieren. Wer die Digitalisierung will, muss die Pauschalförderung spürbar anheben“, fordert der Vorstandsvorsitzende, der gleichzeitig Landrat des Kreises Heilbronn ist. Zwar seien die Investitionsmittel in den vergangenen Jahren von einem niedrigen Ausgangsniveau spürbar erhöht worden. Sie lägen aber immer noch deutlich unter dem notwendigen Bedarf: Der jährliche Investitionsbedarf liegt nach Schätzungen des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung bei 650 Millionen Euro im Jahr.

 

„Wir fordern, dass zumindest das von der BWKG vorgeschlagene befristete Sonderprogramm für die Digitalisierung in den Krankenhäusern umgesetzt wird“, so Piepenburg.

 Hierzu müsse die Pauschalförderung im Doppelhaushalt 2018/2019 um 50 Millionen Euro pro Jahr angehoben werden. Diese Mittel müssten dann zweckgebunden für dringend notwendige Digitalisierungsmaßnahmen in den Krankenhäusern ausgegeben werden. Beispielsweise für sicheres W-LAN, das die zentrale Voraussetzung für die weitere Digitalisierung der Prozesse im Krankenhaus wie etwa elektronische Patientenakten und mobile Visiten sei.

 „Die Krankenhäuser haben einen Rechtsanspruch auf die vollständige Finanzierung ihrer Investitionen durch das Land“, macht der Vorstandsvorsitzende deutlich. Das Land ist für den baulichen Zustand und die Ausstattung der Krankenhäuser verantwortlich. Für viele Verbesserungen der Effizienz sind allerdings Investitionen erforderlich. Angesichts der immer weiter steigenden Steuereinnahmen müsse es daher mehr statt weniger Investitionen in die Krankenhäuser geben.

 

Ihre Ansprechpartnerin:
Annette Baumer
Referentin für Presse und Politik
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