16.02.2022

Omikron verändert Rahmenbedingungen für Impfpflicht - Positionen der BWKG

Scheffold: Allgemeine Impfpflicht muss schnell kommen

„Die Dynamik der Corona-Pandemie stellt die Gesellschaft und die Gesundheitseinrichtungen immer wieder vor neue Fragestellungen“, stellt der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Heiner Scheffold, fest. So verändere die aktuelle Omikron-Welle die Rahmenbedingungen der Impfpflicht. Die sich daraus ergebenden Forderungen hat der BWKG-Vorstand in einem Positionspapier zur Impfpflicht zusammengefasst und sich damit an die Politik auf Bundes- und Landesebene gewandt.

„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war Ende des vergangenen Jahres die richtige als Antwort auf die Delta-Variante. Denn Delta hat zu sehr schweren Krankheitsverläufen und einer großen Zahl an Intensivpatienten geführt“, so Scheffold weiter. Mittlerweile dominiere aber die Omikron-Variante. Sie sei zwar viel ansteckender, die Krankheitsverläufe aber häufig milder. Gleichzeitig komme es immer wieder zu Impfdurchbrüchen auch bei geimpften und geboosterten Personen.

„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht muss schnellstmöglich um eine allgemeine Impfpflicht ergänzt werden“, betont Scheffold. Denn erst dadurch würden die Patienten in den Kliniken und die Bewohner in den Pflegeeinrichtungen auch vor Infektionen durch Besucher, Patienten und (Mit-)Bewohner bestmöglich geschützt. Eine allgemeine Impfpflicht würde auch die Akzeptanz der Impfpflicht bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen erhöhen. „Außerdem ist eine allgemeine Impfpflicht die beste Möglichkeit, um die Bevölkerung mit Blick auf den kommenden Herbst vor weiteren Virusvarianten zu schützen“, ergänzt Scheffold.

Besonders mit Blick auf die von Kliniken und Einrichtungen kritisierten kurzfristigen Verschärfungen des RKI und des Paul-Ehrlich-Instituts zum Impf- und Genesenenstatus fordert der BWKG-Vorstandsvorsitzende Klarheit und Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen. „Es kann nicht sein, dass quasi über Nacht wichtige Parameter ohne Vorwarnung verändert werden und plötzlich zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Impf- oder Genesenenstatus verlieren“, so Scheffold.

„Ein weiterer Aspekt wird in der Diskussion um die einrichtungsbezogene Impfpflicht bislang völlig ausgeblendet. Das sind die finanziellen Folgen für die Gesundheitseinrichtungen“, so Scheffold. Wenn die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Verlust von Fachpersonal führt, hat das auch Folgen für die Einnahmen. Denn weniger Personal bedeutet, dass weniger Patienten behandelt oder weniger Bewohner gepflegt werden können. Dies käme zu den sowieso schon bestehenden pandemiebedingten Belastungen hinzu und müsse gleichermaßen ausgeglichen werden.

Das BWKG-Positionspapier zur Impfpflicht ist in der Anlage beigefügt.