25.04.2014

Überarbeitetes Geriatriekonzept sichert wohnortnahe geriatrische Rehabilitation

BWKG legt Positionspapier zur geriatrischen Rehabilitation vor

„Das überarbeitete Geriatriekonzept bekennt sich eindeutig zur wohnortnahen Versorgung in der geriatrischen Rehabilitation“, betont der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Thomas Reumann, zum heute veröffentlichten Geriatriekonzept des Landes. An der Überarbeitung des Konzepts hätten das Land, die Krankenkassen, die BWKG und weitere Verbände in den vergangenen Jahren intensiv gearbeitet. Für die immer älter werdende Bevölkerung seien die im Konzept vorgesehenen kurzen Wege zu einer Rehabilitation von entscheidender Bedeutung. Die geriatrischen Reha-Einrichtungen stehen bereit, die Patienten qualitativ hochwertig und auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten zu versorgen. Um den Betroffenen dauerhaft leistungsfähige Versorgungsstrukturen zur Verfügung stellen zu können, müssten aber die Rahmenbedingungen stimmen.

„In den vergangenen Jahren mussten mehrere geriatrische Reha-Kliniken aufgrund einer unzureichenden Finanzierung schließen. Daher ist es ein wichtiges Signal, dass die Krankenkassen im Rahmen der Überarbeitung des Geriatriekonzepts spürbare Vergütungssatzsteigerungen mit einzelnen Einrichtungen vereinbart haben“, unterstreicht der Vorstandsvorsitzende, der auch Reutlinger Landrat ist. Diesem ersten wichtigen Schritt müssten allerdings weitere folgen, denn auch in den Bereichen, in denen höhere Pflegesätze vereinbart werden konnten, bestehe weiterhin eine gravierende Unterfinanzierung.

Das überarbeitete Geriatriekonzept schaffe zwar wichtige Rahmenbedingungen, um die Versorgung langfristig zu sichern, es seien allerdings weitere Maßnahmen erforderlich, betont Reumann, der die Forderungen an die Politik wie folgt zusammenfasst:

1. Eine leistungsgerechte Finanzierung der geriatrischen Reha muss garantiert werden.
Wir fordern, dass der Bundesgesetzgeber einen Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung im SGB V verankert. Dabei muss berücksichtigt werden, dass eine bloße jährliche Fortschreibung bestehender Vergütungen um die Veränderungsrate nicht ausreicht, um die von den Krankenkassen gestellten und medizinisch gerechtfertigten Qualitätsanforderungen zu erfüllen und hohe Kostensteigerungen abzufangen.

2. Die bedarfsgerechte Versorgung mit geriatrischer Reha muss sichergestellt werden.
Die Krankenkassen müssen anerkennen, dass den von ihnen gestellten Anforderungen unabweisbare Kosten gegenüberstehen. Diese müssen bei der Bemessung der Pflegesätze berücksichtigt werden. Ansonsten bleibt die im Geriatriekonzept festgehaltene Zielsetzung einer leistungsgerechten Vergütung ein Lippenbekenntnis.

3. Die geriatrische Reha muss mehr in Anspruch genommen werden.
Um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern, muss die Inanspruchnahme  geriatrischer Reha-Leistungen erhöht werden, damit Pflegebedürftigkeit hinausgeschoben oder gemindert und so möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird. Eine erfolgreiche Rehabilitation lohnt sich für die Sozialversicherungen auch finanziell. Dies ist schon der Fall, wenn es gelingt, einen Pflegeheimaufenthalt dank Reha um wenige Monate hinauszuschieben. Notwendig sind hier die richtigen Anreize für die Kranken- und die Pflegeversicherung.

„Das Geriatriekonzept muss jetzt mit Leben gefüllt werden. Wir sehen deshalb das Land in der Pflicht, bei den Krankenkassen die tatsächliche Umsetzung des Geriatriekonzepts einzufordern – auch und vor allem, wenn es Geld kostet“, so Reumann.

Die BWKG bleibt mit den Beteiligten in einem konstruktiven Dialog. Sie hat die im Bereich der geriatrischen Rehabilitation notwendigen nächsten Schritte in einem Positionspapier zusammengefasst (Anlage). Das Papier wird den politischen Entscheidungsträgern in Bund und Land zugesandt.


Ihre Ansprechpartnerin:

Annette Baumer, Referentin für Presse und Politik
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V. (BWKG)
Birkenwaldstraße 151, 70191 Stuttgart
Tel: 0711 25777-45, baumer@bwkg.de