06.12.2022

Zur Vorlage der Pläne des Bundesgesundheitsministers für eine Krankenhausreform

Scheffold: Krankenhäuser brauchen verlässliche Rahmenbedingungen – und zwar schnell

„Der Bundesgesundheitsminister will, dass die Ökonomie weniger wichtig und die Medizin wichtiger wird, außerdem soll die Finanzierung der Krankenhäuser auf neue Füße gestellt und mehr Menschen sollen ambulant behandelt werden. Das klingt gut, aber nach den Erfahrungen mit der Krankenhauspolitik der vergangenen Monate und Jahre heißt gut gemeint nicht unbedingt gut gemacht“, so der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Heiner Scheffold, zu den heute von Bundesgesundheitsminister Lauterbach vorgestellten Reformvorschlägen der Regierungskommission. Es bleibe abzuwarten, was von den Vorschlägen tatsächlich umgesetzt wird, denn der Weg zu einer so umfassenden Reform sei noch weit. Die Krankenhäuser brauchen aber schnell stabile und verlässliche Rahmenbedingungen und nicht immer mehr Druck.

„Aktuell werden Krankenhäuser unter massiven Druck gesetzt, ihre Fallzahlen irgendwie doch noch zu halten. Dass dieser Druck noch verschärft wurde, dafür hat der Bundesgesundheitsminister mit einem Gesetz gesorgt, das die Regierung in der vergangenen Woche beschlossen hat“, so der BWKG-Vorstandsvorsitzende, der gleichzeitig auch Landrat des Alb-Donau-Kreises ist. Das ist genau das Gegenteil von dem, was angeblich mit der großen Reform erreicht werden soll. Die Krankenhäuser bräuchten nicht unbedingt eine große Reform. Wichtig wäre aber eine konsistente Politik. „Wenn es dem Bundesgesundheitsminister mit der Vorhaltefinanzierung für die Krankenhäuser ernst wäre, müsste er umgehend eine im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vorgesehene Änderung bei der Finanzierung wieder streichen. Das wäre ein sofort wirksamer wichtiger Beitrag zur Abmilderung der zu starken Leistungsorientierung“, so Scheffold. Die Bundesregierung habe mit dem am 02.12.2022 verabschiedeten Gesetz beschlossen, die Vorgaben zur Berechnung des Grundpreises der Krankenhäuser – der Landesbasisfallwerte – zu ändern. Darin ist nun vorgesehen, dass die Fixkosten der Krankenhäuser nicht mehr ausreichend finanziert werden, wenn die Fallzahlen sinken. Fixkosten sind beispielsweise die Kosten für das Personal, das ja nicht beliebig eingestellt und entlassen werden kann und soll.

„Die Änderung beim Landesbasisfallwert und weitere Änderungen aus den vergangenen Wochen wirken sich zu Lasten der Krankenhäuser aus. Ab 2023 fehlen den Kliniken im Land so jedes Jahr 100 Millionen Euro“, macht Scheffold deutlich. Für ein Krankenhaus mit 500 Betten erhöhe sich das Defizit allein dadurch um 1 Mio. Euro. Und das in einer Situation, in der schon über 70% der Krankenhäuser ein Defizit für 2022 erwarten.

„Statt sich mit stabilen Rahmenbedingungen der Versorgung der Patientinnen und Patienten widmen zu können, müssen sich die Krankenhäuser von Schutzschirm zu Schutzschirm hangeln“, macht Scheffold deutlich. Jüngstes Beispiel seien die 6 Mrd. Euro für die Finanzierung der gestiegenen Energie und Sachkosten, bei denen es mehr als zweifelhaft sei, dass diese überhaupt in voller Höhe bei den Krankenhäusern ankommen. „Es wurde und wird viel versprochen und leider lange nicht alles gehalten. Daher sind wir bei der Bewertung der Reformvorschläge sehr zurückhaltend“, so der BWKG-Vorstandvorsitzende abschließend.