Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) erteilt auf Antrag die versorgungsspezifische BSNR zur Teilnahme am Entlassmanagement für Krankenhäuser und Reha-Kliniken.
Die Beantragung hat je nach Standort der Einrichtung bei der für die Einrichtung zuständigen Bezirksdirektion der KVBW in Freiburg (Regierungspräsidium Freiburg), Karlsruhe (Regierungspräsidium Karlsruhe), Reutlingen (Regierungspräsidium Tübingen) oder Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart) zu erfolgen.
Bezirksdirektion Freiburg
Bezirksdirektion Karlsruhe
Bezirksdirektion Reutlingen
Bezirksdirektion Stuttgart
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