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Gesetze / Verträge / Verordnungen

10.04.2007

Ambulantes Operieren nach § 115 b SGB V

Qualitätssicherung in Zusammenhang mit § 115 b SGB V

Mit Aufnahme der Arbeit der Bundeskommission ist auch der Aufbau einer sektorübergreifenden, fachgebietsspezifischen datengestützten Qualitätssicherung geplant, für die bereits vier Leistungsbereiche ausgewählt wurden. Dabei handelt es sich um die „Dekompression bei Karpaltunnelsyndrom“, die „Kataraktoperation“, die „Varizenchirurgie“ und die „Konisation der Cervix unteri“. Der genaue Beginn der datengestützten Qualitätssicherung wird von der noch zu bildenden Bundeskommission gemäß § 8 der QS- Vereinbarung festgelegt. Der Text der Qualitätssicherungsvereinbarung mit den detaillierten Regelungen vor allem in den Anlagen 1 und 2 ist auf beigefügter Datei zu finden (siehe auch BWKG-Mitteilung 146/2007).