Allgemeine Bedingungen der Krankenhausbehandlung
- Hinweis bei § 19 -
Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausbehandlung
Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung
Soziale Betreuung und Beratung der Versicherten im Krankenhaus
Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation
Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Pflege
Gegenseitige Unterrichtung und Überlassung von Krankenunterlagen