Positionen ambulante und stationäre Reha-Einrichtungen
Die medizinische Rehabilitation wird immer noch viel zu sehr als Kostenfaktor gesehen. Einsparmaßnahmen im Gesundheitssystem gehen deshalb auch zu ihren Lasten. Das ist kontraproduktiv, denn Reha rechnet sich: Sie ist volkswirtschaftlich sinnvoll, hilft den betroffenen Menschen, entlastet die Sozialversicherungen, senkt die Lohnnebenkosten und ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Studien belegen, dass durch einen Euro Investition in eine Reha bis zu fünf Euro Nutzen entstehen. Trotz dieser anerkannten Leistungen ist die wirtschaftliche Situation der Reha-Einrichtungen angespannt, was absolut unverständlich ist. Um die Situation der medizinischen Rehabilitation grundlegend zu verbessern, müssen vor allem die folgenden Punkte unbedingt umgesetzt werden:
Reha vor Rente
Um den Grundsatz „Reha vor Rente“ nachhaltig zu sichern, braucht es eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung. Deshalb sind gezielte Anpassungen notwendig, um die Reha zu stärken und die Versorgung zukunftsfest zu machen. Die aktuellen Rahmenbedingungen in der Rentenversicherung – vor allem die budgetäre Deckelung der Reha-Ausgaben und die Neugestaltung des Vergütungssystems – stellen die Einrichtungen vor erhebliche Herausforderungen:
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) passt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ihr Vergütungssystem für medizinische Rehabilitation grundlegend an. Ziel dabei ist, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Qualität zu verbessern. Zugleich treten aber gesetzliche Unschärfen deutlicher zutage. So sieht das Gesetz vor, dass die Zahlung von tarifvertraglich (oder nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen) vereinbarten Reha-Vergütungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann. Die Rentenversicherung interpretiert dies so, dass Vergütungen in gleicher Höhe, aber ohne Tarifvertrag, nicht berücksichtigt werden müssen. Das führt zu einer existenzbedrohenden Ungleichbehandlung nicht tarifgebundener Reha-Kliniken.
Zwar sind Verhandlungen mit der DRV möglich, sie beschränken sich jedoch auf die einrichtungsspezifische Komponente. Der Verhandlungsspielraum ist dadurch deutlich eingeschränkt. Hinzu kommt, dass es im Bereich der DRV bislang keine unabhängige Schiedsstelle gibt, die Vergütungsstreitigkeiten verbindlich klärt.
Die Lage wird durch die gesetzliche Deckelung des Reha-Budgets verschärft. Das neue Vergütungssystem muss innerhalb eines festen Gesamtvolumens auskommen. Verbesserungen für einzelne Einrichtungen sind daher nur durch Umverteilung möglich. Reha-Einrichtungen mit hohen Standortkosten (Personal- und Sachkosten), wie sie in Baden-Württemberg typisch sind, geraten strukturell ins Hintertreffen. Eine bedarfsorientierte Finanzierung findet nicht statt.
Reha vor Pflege
In den aktuellen Beratungen der Pflegekommission zur Reform der Pflegeversicherung müssen die medizinische Rehabilitation und ihre Leistungen berücksichtigt werden. Denn finanziell betrachtet profitiert bei einer erfolgreichen Rehabilitation eines von Pflegebedürftigkeit bedrohten Patienten nicht in erster Linie die Gesetzliche Krankenversicherung, sondern die Pflegeversicherung. Die aktuelle Finanzierung der Rehabilitation dieser Personengruppe über die Krankenversicherung führt jedoch dazu, dass das Potenzial der Rehabilitation nicht voll ausgeschöpft werden kann.
Zur Rehabilitation hochbetagter Menschen könnte die mobile Reha einen wertvollen Beitrag leisten. Trotz nachgewiesener Vorteile wird sie bislang aber deutlich weniger genutzt als möglich.
Ambulante Reha
Das SGB V definiert Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen als stationäre Einrichtungen. Es gibt jedoch keinen sachlichen Grund, warum Einrichtungen, die ausschließlich ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen erbringen, nicht ebenfalls als Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen im Sinne des SGB V gelten sollten. Aufgrund dieser Regelungslücke werden ambulante Rehabilitationseinrichtungen in der Gesetzgebung oft übersehen, was ihnen Nachteile bringt (so dürfen sie beispielsweise keine Verträge mit Krankenhausapotheken über den Einkauf von Arzneimitteln abschließen).
Digitalisierung
Die Digitalisierung wird in vielen anderen Gesundheitseinrichtungen finanziell gefördert – nur nicht in der Reha. Dabei gibt es im Reha-Bereich viele Anwendungsmöglichkeiten wie z.B. die elektronische Patientenakte (ePA), Vernetzung mit anderen Akteuren, Reha-Nachsorge. Um die Digitalisierung in der Reha mit hoher Intensität voranzutreiben, benötigen die Reha-Kliniken eine ausreichende und langfristige Finanzierung der Investitionskosten. Zusätzlich zur Kostenübernahme für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur besteht ein dringender Investitionsbedarf der Reha-Kliniken in diesem Bereich.
Gemeinsame Positionen und Forderungen der Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Die unterschiedlichen Mitgliedseinrichtungen der BWKG haben zu ganz zentralen Punkten gemeinsame Forderungen.