Thema Krankenhausplanung

Krankenhausplanung ist Ländersache

Krankenhausplanung ist eine gesetzliche Aufgabe der Bundesländer, die sicherstellt, dass die Bevölkerung flächendeckend und bedarfsgerecht mit Krankenhausleistungen versorgt wird. Dabei erstellen die Länder Krankenhaus-Pläne, in denen sie festlegen, welche Krankenhäuser mit welchen Kapazitäten zur Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und in die Investitionsförderung aufgenommen werden. Die Krankenhausplanung berücksichtigt die demografische Entwicklung, die medizinische Versorgungsstruktur als auch Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsaspekte, um eine optimale Versorgung der Menschen zu gewährleisten. 

Planung nach Leistungsgruppen

Durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) aus dem Jahr 2024 wird die Vergütungssystematik für Krankenhäuser mit Wirkung ab dem Jahr 2027 geändert. Der Bund beeinflusst die Krankenhausplanung, indem er sog. Leistungsgruppen mit entsprechenden Qualitätskriterien vorgibt. Durch das Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) ergeben sich weitere Änderungen. Das Land Baden-Württemberg hat im März 2026 einen neuen Landeskrankenhausplan für die Planung nach Leistungsgruppen beschlossen.

Krankenhausplan Baden-Württemberg 2026

Unser Ziel...

...ist es, Planungssicherheit für die Krankenhäuser herzustellen und bürokratische Prozesse zu vereinfachen.

Gut zu wissen

Mit 467 Betten pro 100.000 Einwohner verfügt Baden-Württemberg im Ländervergleich über die effizienteste Krankenhausstruktur.
(Quelle: Statistisches Bundesamt - Destatis - 2025).

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Krankenhausplanung finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration.

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