Thema Qualitätssicherung

Qualität im Krankenhaus: Anspruch und Verpflichtung

Für die Mitarbeitenden in den Krankenhäusern ist eine exzellente medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten selbstverständlich. Dieses tiefe berufliche Ethos ist die stärkste Motivation, um allen die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen und mit der eigenen Arbeit zufrieden sein zu können.

Dieser hohe Eigenanspruch wird durch einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Qualitätssicherung ergänzt und gestärkt. So wird sichergestellt, dass sich Patientinnen und Patienten flächendeckend auf hohe und nachvollziehbare Standards verlassen können.

Qualitäts­sicher­ung im Überblick

Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenhäuser, Qualität auf mehreren Ebenen systematisch zu sichern und transparent zu machen. Die wichtigsten Instrumente im Überblick:

Aus Daten lernen, um noch besser zu werden

In der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS) werden Behandlungsergebnisse für ausgewählte Krankheitsbilder systematisch erfasst und verglichen. So können Krankenhäuser ihre eigene Arbeit im Vergleich bewerten, voneinander lernen und die Versorgungsqualität gezielt weiterentwickeln. Dieses System ist eines der umfangreichsten seiner Art in Europa.

Qualität im eigenen Haus aktiv managen

Jedes Krankenhaus muss ein internes Qualitätsmanagement betreiben. Dazu gehört, die eigenen Abläufe kontinuierlich zu überprüfen und zu optimieren. Fester Bestandteil davon sind auch ein Risikomanagement zur Erhöhung der Patientensicherheit und ein Beschwerdemanagement, das wertvolle Hinweise für Verbesserungen liefert.

Transparenz, die Vertrauen schafft: Die Qualitätsberichte

Um die Qualität eines Krankenhauses sichtbar zu machen, muss jede Klinik jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht veröffentlichen. Er enthält detaillierte Informationen zum Leistungsspektrum, zur Personalausstattung und zu den Ergebnissen der Behandlungsqualität.

Hohe Standards für eine sichere Behandlung

Für bestimmte, besonders komplexe Operationen gibt es sogenannte Mindestmengen. Ein Krankenhaus darf diese Eingriffe nur dann durchführen, wenn es sie häufig genug vornimmt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Operationsteams über eine große Routine und Erfahrung verfügen. Zudem gibt es verbindliche Fortbildungspflichten für Fachärztinnen und -ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten.

Unser Engagement in Baden-Württemberg: Die QiG BW

Als BWKG sehen wir es als unsere Aufgabe, die Qualitätssicherung auf Landesebene aktiv mit zu gestalten.

Deshalb haben wir als maßgeblicher Gesellschafter – gemeinsam mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung – die „Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Baden-Württemberg (QiG BW) GmbH“ ins Leben gerufen.

Die QiG BW agiert als unabhängige und neutrale Geschäftsstelle. Ihre Aufgabe ist es, die gesetzlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung in den Krankenhäusern und Arztpraxen in Baden-Württemberg zu organisieren und zu betreuen. Damit haben wir eine starke Struktur geschaffen, die eine effektive und transparente Umsetzung der Qualitätsanforderungen im ganzen Land sicherstellt.

Mehr Informationen zur Arbeit der QiG BW finden Sie hier:

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