Gute Gründe für die Mitgliedschaft in der BWKG Mitglied werden

Werden Sie Mitglied der BWKG

Als Verband der Krankenhäuser, Reha- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe setzen wir uns für die Interessen unserer Mitglieder ein. Mitglied der BWKG zu sein, bietet Ihnen zahlreiche Vorteile: Durch eine Mitgliedschaft in der BWKG profitieren Sie von unserem umfassenden Leistungsspektrum. Je nach Art der Einrichtung bieten wir Ihnen spezielle Unterstützung und Beratung an.

Schritte zur BWKG-Mitgliedschaft

So werden Sie BWKG-Mitglied

  1. Informationspaket anfordern: Wir senden Ihnen ein unverbindliches Paket mit allen Unterlagen und Informationen zur Mitgliedschaft 
  2. Beitritt beantragen: Füllen Sie das Beitrittsformular aus und senden Sie es an die BWKG-Geschäftsstelle. Nach dem Vorstandsbeschluss erhalten Sie Ihre Bestätigung.

Weitere Informationen

Wer kann Mitglied bei der BWKG werden?

Mitglieder der BWKG können Rechtsträger von Krankenhäusern, Reha-Kliniken, stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten sowie von Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg werden, unabhängig von Ihrer Rechtsform. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand der BWKG.

Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge?

Die BWKG erhebt jährliche Mitgliedsbeiträge. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach Anzahl, Art und Größe der den Mitgliedern angeschlossenen Einrichtungen und ist in der BWKG-Beitragsordnung festgelegt. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die BWKG-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

BWKG-Beitragsordnung

Möchten Sie BWKG-Mitglied werden?

Gerne schicken wir Ihnen alle Unterlagen für Ihren Beitritt.

 Kontaktformular

Kontakt

Für Fragen wenden Sie sich gerne an: