Über uns Leistungsangebot der BWKG
Die BWKG unterstützt ihre Mitglieder mit einem umfassenden Leistungsangebot. Dazu gehört die Erfüllung gesetzlich übertragener Aufgaben, wie die Verhandlung von Verträgen mit den Kranken- oder Pflegekassen sowie die Interessenvertretung gegenüber Staat, Politik und weiteren Institutionen. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit werden die Anliegen der Mitglieder sichtbar gemacht. Darüber hinaus bietet die BWKG aktuelles Wissen, verlässliche Informationen und praxisnahe Unterstützung für den Arbeitsalltag ihrer Mitglieder.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung vertragsrechtlicher Rahmenbedingungen und der Bereitstellung betriebswirtschaftliche Empfehlungen, die Einrichtungen bei wichtigen Entscheidungen entlasten.
Die BWKG bietet Schulungen und Fortbildungen an, die teilweise gemeinsam mit Partnern durchgeführt werden. Die BWKG ist zudem Mitgesellschafterin der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen (QiG BW GmbH) und leistet als Trägerin der Klinischen Landesregisterstelle (KLR) des Krebsregisters Baden-Württemberg einen wichtigen Beitrag zur onkologischen Versorgungsqualität.
Leistungsangebot der BWKG im Detail
Verträge: Die BWKG ist Vertragspartner für die Verträge nach §§ 112, 115 und 115a, 120 SGB V, sowie nach § 17c KHG. Die Verträge werden zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen, der BWKG und teilweise auch der Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen. Die BWKG ist weiter Vertragspartner für Verträge nach § 75 SGB XI und § 132a SGB V, die zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Kostenträger im Lande geschlossen werden. Darüber hinaus schließt die BWKG Verträge nach § 79 SGB XII.
Landesweiter Basisfallwert und Budgetverhandlungen der Krankenhäuser: Die BWKG vereinbart mit den Landesverbänden der Krankenkassen gemäß § 10 KHEntgG den landesweit geltenden Basisfallwert. Außerdem ist die BWKG an den Budgetverhandlungen der Krankenhäuser beteiligt.
Landeskrankenhausausschuss: Die BWKG wirkt bei grundsätzlichen Fragen der Krankenhausplanung, bei der Aufstellung des Krankenhausplanes und damit bei der Sicherung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhausversorgung mit.
Erweiterter Landesausschuss: Das Gremium ist für das Zulassungsverfahren im Bereich der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß § 116b SGB V zuständig und mit je neun Vertretern der Krankenkassen, der Vertragsärzte und der Krankenhäuser besetzt.
Ausbildungsfinanzierung für Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen (außer Pflegefachpersonal): Gemäß § 17a KHG vereinbart die BWKG mit den Landesverbänden der Krankenkassen das Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs für die Ausbildungsplätze und die Ausbildungsvergütungen sowie die Höhe des von allen Krankenhäusern zu erhebenden Ausbildungszuschlags. Die BWKG verwaltet den Ausgleichsfonds zur Finanzierung der Ausbildungsplätze nach § 2 Nr. 1a KHG im Krankenhaus. Für die generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) wurde der AFBW Ausbildungsfonds Baden-Württemberg als fondsverwaltende Stelle eingerichtet.
Landespflegeausschuss: Zur Beratung in Fragen der pflegerischen Versorgung ist auf Landesebene beim Sozialministerium der Landespflegeausschuss gebildet. Die BWKG benennt hierzu Vertreterinnen und Vertreter der Pflegeeinrichtungen sowie Mitglieder aus der Geschäftsstelle, die vom Sozialministerium bestellt werden.
Sektorenübergreifender Landesausschuss für Gesundheit und Pflege: Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde ein neues Gremium etabliert, in dem sektorenübergreifende Versorgungsprobleme identifiziert und Empfehlungen zu deren Lösung erarbeitet werden sollen. Dem gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V gehören neben der BWKG, Vertreter des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen an.
Landesausschuss für den Rettungsdienst (LARD): Der LARD ist das zentrale Gremium auf Landesebene, in dem grundsätzliche Fragen des Rettungswesens, insbesondere der Notarztversorgung diskutiert werden. Die BWKG nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil (§ 8 Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg).
Schiedsstellen: Zur Konfliktlösung bei Pflegesatzverhandlungen und in anderen Angelegenheiten sind Schiedsstellen vorgesehen. Die BWKG übernimmt turnusmäßig die Geschäftsführung von Schiedsstellen und bestellt Vertreterinnen und Vertreter. Dazu gehören die Schiedsstellen nach §§ 18a KHG und 114 SGB V sowie der Schlichtungsausschuss nach § 17c KHG für Konfliktlösungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen, die Schiedsstelle für die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen nach § 111b SGB V sowie die Pflegeberufeschiedsstelle nach § 36 PflBG. Die BWKG bestellt außerdem Vertreterinnen und Vertreter für die Schiedsstellen nach §§ 76 SGB XI, § 133 SGB IX und 80 SGB XII, die für die Konfliktlösung im Bereich der Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zuständig sind.
Die BWKG erarbeitet Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und ergreift Initiativen für Gesetzgebungsverfahren.
Sie fördert den Gedankenaustausch mit Politikern und öffentlichen Stellen zu gesundheits- und sozialpolitischen Fragen und wirkt in Gremien anderer Verbände und Institutionen wie beispielsweise der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auf der Bundesebene mit.
Die BWKG informiert ihre Mitglieder aktuell und umfassend auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sozialwesens durch Mitteilungen, Rundschreiben und über die Homepage.
Die BWKG-Mitglieder werden mit Informationen zur Betriebsführung (beispielsweise: Dienst- und Arbeitsrecht, Pflegesatzrecht und Gebührenwesen, Bedarfsplanung, Investitionsfinanzierung), Kosten- und Leistungsrechnung, IT, Organisation, Datenschutz, Pflegefachfragen u.a. unterstützt.
Die BWKG unterstützt die Pflegesatzverhandlungen von Krankenhäusern, Reha-Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie die Leistungs- und Vergütungsverhandlungen in der Eingliederungshilfe. Auf Wunsch kann die BWKG auch an den Verhandlungen teilnehmen. Darüber hinaus unterstützt sie die Einrichtungen bei Verfahren nach Qualitätsprüfungen.
Die BWKG stellt Beratungs- und Formulierungshilfen für Behandlungsverträge, Chefarzt-, Belegarzt- und Konsiliararztverträge sowie für Kooperationsverträge zur Verfügung.
Die BWKG erarbeitet Musterheimverträge für Pflegeeinrichtungen sowie besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe und schließt Rahmenverträge für die pflegerische Versorgung in der Altenpflege und der Eingliederungshilfe sowie Landesverträge nach § 112 und 115 SGB V mit den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung ab.
Die BWKG führt Betriebsvergleiche (Benchmarking) für die Mitgliedseinrichtungen durch und stellt den Teilnehmenden die Auswertungen zur Verfügung.
Die BWKG stellt Simulationen zur Vorbereitung und Umsetzung auf die Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen nach § 6 LKHG Baden-Württemberg zur Verfügung.
Die BWKG-Mitgliedseinrichtungen werden bei der Kalkulation und Verhandlung von Pflegesätzen und Vergütungen unterstützt.
Die BWKG bringt die Themen ihrer Mitglieder mit Pressekonferenzen, Veranstaltungen sowie Mitteilungen an Presse, Rundfunk und Fernsehen an die Öffentlichkeit.
Die BWKG beantwortet Presseanfragen und pflegt die Kontakte zu Vertretern der Medien, Universitäten, Fachhochschulen und Institute.
Außerdem ist die BWKG auf LinkedIn aktiv.
Die BWKG führt Schulungen zu ausgewählten Fragestellungen der Mitglieder durch und veranstaltet Fachtage für Rehabilitationseinrichtungen, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Zu aktuellen und wichtigen Themen für die Mitglieder gibt es verschiedene Online-Formate. Außerdem wird der Erfahrungsaustausch für ambulante Reha-Einrichtungen begleitet.
Die BWKG veranstaltet Seminare in Zusammenarbeit mit der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) Baden-Württemberg und wirkt bei den Fortbildungsveranstaltungen des Verbandes des Klinikmanagements Deutschlands e.V. (VKD) mit.
Die BWKG ist gemeinsam mit den Landesverbänden der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Gesellschafter der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Baden-Württemberg (QiG BW) GmbH.
Die BWKG betreibt die Klinische Landesregisterstelle (KLR) im Rahmen des Krebsregisters. Dort werden die gemeldeten Daten von Tumorpatienten verarbeitet.
Die sektorenübergreifende landesweite onkologische Qualitätssicherung wird von BWKG und KLR unterstützt.
Stand: März 2026