Thema Langzeitpflege

Die Langzeitpflege in Baden‑Württemberg: Versorgung sichern, Qualität leben, Zukunft gestalten

Langzeitpflege ist einer unserer zentralen Aufgabenbereiche: Als zwischenzeitlich einzige Krankenhausgesellschaft in Deutschland sind wir auch in diesem Bereich aktiv und vertreten mehr als ein Drittel der Langzeitpflegeeinrichtungen im Land.

Die Langzeitpflege ist ein zentraler Pfeiler der Daseinsvorsorge - sie sichert Lebensqualität, Teilhabe und Würde für Menschen, die dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind. Zugleich steht sie vor erheblichen Herausforderungen: demografischer Wandel, Fachkräftemangel, steigende Kosten und wachsende Qualitätsanforderungen. Nur wenn Demografie, Finanzierung und Fachkräftesicherung gemeinsam gedacht und politisch entschlossen umgesetzt werden, bleibt gute Pflege in Baden-Württemberg für alle erreichbar. 

Versorgungsangebote in der Langzeitpflege

Für unterschiedliche Bedarfe gibt es unterschiedliche Unterstützungsangebote:

Vollstationäre Pflege

Rund-um-die-Uhr-Betreuung in Pflegeheimen für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, inklusive medizinischer Behandlungspflege, sozialer Betreuung, Tagesstruktur und aktivierender Pflege.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Zeitlich befristete Unterstützungsangebote in einem Pflegeheim oder durch einen ambulanten Pflegedienst, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Überbrückung von Krisensituationen sowie zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege)

Tägliche oder nächtliche Betreuung mit Angeboten zur Aktivierung, Therapie und Sozialkontaktpflege – wichtig zur Stabilisierung häuslicher Pflegearrangements.

 

Ambulante Pflege (häusliche Pflege durch Pflegedienste)

Hilfen bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität, bei der medizinischen Behandlungspflege (z, B. Medikamente und Verbände) und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, Unterstützung im Alltag, Beratung und Koordination, die eine Pflege zu Hause ermöglichen. 

Ambulant betreute Wohngemeinschaften und Quartiersnahe Modelle

Selbstbestimmte, kleinteilige Wohnformen mit pflegerischer und sozialer Begleitung.

Beratung und Case Management

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, Pflegestützpunkte, Entlassungsmanagement der Krankenhäuser, kommunale Pflegeplanung.

Kapazitäten und Versorgungslage in Baden‑Württemberg

Hinweis: Die unten angegebenen Zahlen (Quelle: Statistisches Landesamt BW) sind dynamisch, da sie von Neubauten, Umwindungen, und temporären Bettensperrungen beeinflusst werden. 

Vollstationäre Pflegeplätze (einschließlich Kurzzeitpflege)

In Baden‑Württemberg stehen aktuell rund 180.000 vollstationäre Pflegeplätze in etwa 1.900 Pflegeeinrichtungen zur Verfügung.

Tages‑/Nachtpflegeplätze

Etwa 15.000–20.000 Plätze in teilstationären Angeboten.

Ambulante Dienste

Über 1.300 ambulante Pflegedienste versorgen landesweit täglich weit mehr als 100.000 Pflegebedürftige.

Pflegebedürftige insgesamt

Mehr als 600.000 Menschen in Baden‑Württemberg beziehen Leistungen der Pflegeversicherung, davon wird die Mehrheit zu Hause versorgt – überwiegend durch Angehörige, häufig unterstützt durch ambulante Dienste und Angebote zur Entlastung im Alltag.

Finanzierung: fair, verlässlich, transparent

Professionelle Pflege muss fair bezahlt werden. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit gesetzlichen Regelungen zur Tariftreue dafür gesorgt, dass inzwischen fast durchgängig nach Tarifniveau bezahlt wird. Dies hat jedoch zu deutlichen Steigerungen der Personalkosten in Pflegeeinrichtungen geführt. Auch die gestiegenen Preise für Energie, Lebensmittel usw. schlagen sich in den Kosten nieder.

Die BWKG fordert daher eine zukunftsfeste Finanzierung in Form einer regelhaften an Kostenentwicklungen gekoppelten Dynamisierung der Leistungsvergütungen, einer nachhaltigen Begrenzung der Eigenanteile, einer verlässlichen Investitionskostenförderung des Landes, einer wirksamen Entlastung pflegender Angehöriger und klarer Abgrenzung zwischen SGB XI und SGB V (z. B. bei Behandlungspflege, Prävention und Rehabilitation).

Pflegeversicherung (SGB XI)

Die Pflegeversicherung kommt für einen Teil der Kosten auf („Teilkaskoversicherung“). Versicherte können Leistungen für die häusliche Versorgung erhalten, z. B. Pflegegeld (§ 37 SGB XI), Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI). Budgets für Tagespflege (§ 41 SGB XI), Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI) oder auch für eine dauerhafte Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung bzw. einem Pflegeheim (§ 43, § 43a SGB XI). 

Sozialhilfe durch die Gemeinden (SGB XII)

Trotz Zuschlägen sind die Eigenanteile in der stationären Pflege erheblich. Steigende Personal-, Energie- und Sachkosten erhöhen den Druck auf Pflegehaushalte. 

Investitionskostenförderung durch das Land

In Baden-Württemberg erhalten pflegebedürftige Personen - anders als in einigen anderen Bundesländern - keinen staatlichen Zuschuss für das Wohnen in einer Pflegeeinrichtung. In der Vergangenheit wurde der Bau eines Pflegeheims jedoch zumeist durch Steuermittel gefördert, was sich durch niedrigere Entgelte beim Wohnen (sog. Investitionskosten) bemerkbar macht. Durch den Wegfall der staatlichen Bauförderung liegen die Kosten für das Wohnen in neuen Pflegeheimen deutlich höher als in älteren Heimen, die noch Förderung erhalten haben. 

Herausforderungen für die Langzeitpflege

Demografischer Wandel

Der demografische Wandel führt auch in Baden-Württemberg zu einem raschen Anstieg pflegebedürftiger Menschen. Das bedeutet: steigende Nachfrage nach pflegerischen Leistungen, komplexere Krankheitsbilder (insbesondere Demenzen und Multimorbidität) und höhere Erwartungen an Qualität und Personenzentrierung. 

Fachkräftesicherung

Der bereits existierende und in den kommenden Jahren noch deutlich stärker werdende Fachkräftemangel verschärft die Lage. Schon heute sind viele Dienste und Pflegeeinrichtungen an ihrer Kapazitätsgrenze, Stellen bleiben unbesetzt, Wartelisten wachsen. Die neue Personalbemessung (PeBeM) setzt deshalb auf eine stärker kompetenzbasierte Aufgabenverteilung, bei der Fachkräfte bei einfacheren Aufgaben verstärkt durch ausgebildete Assistenzkräfte entlastet werden. Notwendig sind selbstverständlich auch attraktive Arbeitsbedingungen, verlässliche Dienstpläne, eine gute Ausbildung, eine beschleunigte und faire Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie Entlastung durch Digitalisierung. 

Modernisierung der Versorgungsstrukturen 

Gleichzeitig müssen die Pflegeeinrichtungen ihre Versorgungsstrukturen modernisieren. Mehr Kurzzeit- und Tagespflege, Ausbau ambulant betreuter Wohnformen, sektorenübergreifende Versorgung mit Hausärzten und Kliniken, digital unterstützte Prozesse (TI, eAV, eRezept) sowie eine konsequente Qualitätsorientierung mit praxistauglichen Prüfverfahren von MD/Careproof und einer beratenden, risikoorientierten Heimaufsicht.