Über uns Selbstverwaltungsaufgaben

In Deutschland gilt das Prinzip der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen: Dabei setzt der Staat die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Krankenkassen und die Leistungserbringer organisieren sich in Verbänden, die die Verantwortung für bestimmte Aufgaben und Bereiche übernehmen und mitgestalten. 

Die BWKG ist Teil dieser Selbstverwaltung und vertritt in Gremien und Ausschüssen die Belange ihrer Mitglieder, beispielsweise im Landeskrankenhausausschuss und im Landespflegeausschuss

Zur Konfliktlösung bei Pflegesatzverhandlungen und in anderen Angelegenheiten sind Schiedsstellen vorgesehen. Die BWKG übernimmt turnusmäßig die Geschäftsführung von Schiedsstellen und bestellt Vertreter. Dazu gehören:   

  • die Schiedsstellen nach §§ 18a KHG, 36 PflBG und 114 SGB V,
  • die Schiedsstelle für die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen nach § 111b SGB V,  
  • die Schiedsstellen nach §§ 76 SGB XI, 133 SGB IX und 80 SGB XII, die für die Konfliktlösung im Bereich der Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zuständig sind.

Die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses, der über Verfahren zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gemäß § 116b SGB V. entscheidet, ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) angesiedelt.