Thema Krankenhausfinanzierung

Duale Finanzierung

Ein wesentliches Merkmal der Krankenhausfinanzierung in Deutschland ist die sogenannte duale Finanzierung. Dieses System teilt die Finanzierung der Krankenhäuser in zwei Säulen auf: 

Betriebskostenfinanzierung

Was sind Betriebskosten?
Betriebskosten sind alle laufenden Kosten, die im Krankenhaus für die Behandlung und Versorgung der Patientinnen und Patienten anfallen, z.B. für Personal, Medikamente, medizinischen Bedarf, Energie, Verpflegung, Reinigung, Wartung und Verwaltung.

Wie und durch wen erfolgt die Finanzierung?
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen finanzieren die Betriebskosten. Abgerechnet wird in somatischen Krankenhäusern nach dem Prinzip der Fallpauschalen (DRG – Diagnosis Related Groups). In der Psychiatrie und Psychosomatik erfolgt die Abrechnung nach dem sogenannten PEPP-System (Pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik). Ergänzend gibt es weitere Entgelte, etwa für besondere Leistungen.
 

Investitionskostenfinanzierung

Was sind Investitionskosten?
Investitionskosten umfassen Ausgaben für größere Anschaffungen, etwa für den Neu- oder Umbau von Krankenhäusern, für Erweiterungen, Modernisierungsmaßnahmen, und für die Beschaffung langlebiger medizinischer Geräte und klinischer Infrastruktur.

Wie und durch wen erfolgt die Finanzierung?
Die Finanzierung erfolgt durch die Bundesländer. Sie stellen mittels gezielter Förder- und Investitionsprogramme sowie Einzelentscheidungen Fördermittel bereit.
Es gibt vor allem:

  • Einzelförderungen für spezifische, größere Projekte (z. B. Neubau oder Sanierung eines Krankenhauses)
  • Pauschalförderungen, das heißt, jährliche pauschale Mittel an alle Krankenhäuser für verschiedene kleinere Investitionen

In Baden-Württemberg ist das Sozialministerium für die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser zuständig. 

Weitere Infos
 

Die gesetzlichen Grundlagen für die Krankenhausfinanzierung finden sich insbesondere im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und im jeweiligen Landeskrankenhausgesetz der Bundesländer (z.B. Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg (LKHG).

Es gibt auch Kritik am bestehenden System: 

Die Finanzierung der Betriebskosten durch die Krankenkassen reicht nicht aus, um die steigenden Kosten für Personal und Sachmittel zu decken, was Krankenhäuser seit Jahren finanziell massiv unter Druck setzt. Die Bundesregierung hat darauf nur punktuell mit Einmalzahlungen reagiert, wodurch aber keine grundlegende wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser erreicht werden kann. Zusätzlich fehlt eine ausreichende Anpassung der Zahlungen an aktuelle Kostenentwicklungen und regionale Unterschiede. 

Aber auch die Investitionsmittel, die die Bundesländer zur Verfügung stellen, reichen zumeist nicht aus, um mit dem wachsenden Investitionsbedarf Schritt zu halten. Insgesamt liegt der Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Baden-Württemberg bei etwa 820 Millionen Euro im Jahr. Mit etwa 550 Millionen Euro liegt das tatsächliche Investitionsvolumen deutlich darunter. Notwendige Investitionen können damit häufig nicht oder nur zeitversetzt getätigt werden.
 

Aktuelle finanzielle Lage vieler Krankenhäuser

Die wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser ist angespannt. 

  • 70 % der Krankenhäuser in Baden-Württemberg rechnen mit Verlusten im Jahr 2026.
  • Das Defizit der Krankenhäuser in Baden-Württemberg lag im Jahr 2025 insgesamt bei rund 800 Mio. Euro. Für 2026 gehen die Krankenhäuser von einem zusätzlichen Defizit von 880 Mio. Euro aus.
  • Aufgrund des bereits weit fortgeschrittenen Strukturwandels hat Baden-Württemberg im Bundesvergleich die wenigsten Krankenhausbetten und niedrigsten Krankenhauskosten je Einwohner. Die  Anzahl der Krankenhausbetten in Baden-Württemberg beträgt nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts 468 je 100.000 Einwohner (Bundesdurchschnitt: 566).
  • BWKG-Indikator

Positionen: Krankenhäuser

Hier finden Sie unsere Positionen für die Krankenhäuser.

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Unser Engagement als BWKG

Personalmangel und hohe bürokratische Anforderungen verschärfen die ohnehin angespannte Situation vieler Kliniken. Krankenhäuser brauchen zudem eine stabile und verlässliche Finanzierung, die die Kostenentwicklungen realistisch abbildet. Unser Ziel ist es, sowohl die wirtschaftliche Stabilität der Häuser als auch die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten, damit die anstehende Transformation der Krankenhauslandschaft bewältigt werden kann. 

  • politische Interessenvertretung auf Bundes- und Landesebene
  • Information und Austausch mit Mitgliedern (BWKG-Mitteilungen, Online-Dialoge, persönlicher Kontakt)
  • Seminare und Praxisangebote zu relevanten Finanzierungs- und Reformthemen
  • Vorbereitung und Begleitung von Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern
  • Unterstützung bei Auslegungsfragen sowie in Rechts- und Verfahrensfragen