Thema Ausbildungsfinanzierung
Ausbildungsfinanzierung in Krankenhäusern
Alle Krankenhäuser sind auf ausgebildetes Fachpersonal angewiesen, deshalb dürfen ausbildende Krankenhäuser nicht finanziell benachteiligt werden. Mithilfe eines Ausbildungsfonds werden die Ausbildungskosten gleichmäßig auf alle Krankenhäuser verteilt und von den Krankenkassen finanziert. Alle Krankenhäuser rechnen je Behandlungsfall einen Ausbildungszuschlag bei den Krankenkassen ab und zahlen in den Fonds ein. Die ausbildenden Krankenhäuser erhalten aus dem Fonds ein Ausbildungsbudget, das sich an der Ausbildungsart und der Anzahl an Azubis bemisst.
Finanziert werden:
- die Betriebskosten der Ausbildung (das sind die Kosten der schulischen und praktischen Ausbildung und die Personalkosten der Auszubildenden),
die bei Ausbildungen in den in § 2 Nr. 1a KHG aufgelisteten Berufen anfallen.
In Baden-Württemberg gibt es zwei Ausbildungsfonds:
- den „Pflegeberufe-Ausbildungsfonds“ beim AFBW
- und den § 17a KHG-Ausbildungsfonds bei der BWKG
§ 17a KHG-Ausbildungsfonds
Am § 17a KHG-Ausbildungsfonds sind nur die Krankenhäuser beteiligt. Er wird von der BWKG verwaltet.
- Ergotherapeutin, Ergotherapeut
- Diätassistentin, Diätassistent
- Hebammen, Entbindungspfleger
- Krankengymnastin, Krankengymnast, Physiotherapeutin, Physiotherapeut
- Ausbildung im Bereich der Pflegehilfe und -assistenz, insbesondere die Berufe Krankenpflegehelferin, Krankenpflegehelfer, Pflegehelferin, Pflegehelfer, Pflegeassistentin, Pflegeassistent, Pflegefachassistentin, Pflegefachassistent
- medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik, medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik
- medizinischer Technologe für Radiologie, medizinische Technologin für Radiologie
- Logopäde, Logopädin
- Orthoptist, Orthoptistin
- medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik, medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik
- Anästhesietechnische Assistentin, Anästhesietechnischer Assistent
- Operationstechnische Assistentin, Operationstechnischer Assistent
Ausbildungsfonds Baden-Württemberg
Der Ausbildungsfonds Baden-Württemberg (AFBW) verwaltet die Finanzierung der Pflege-Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG):
- Pflegefachfrau, Pflegefachmann (3-jährige berufsfachschulische Ausbildung)
- Pflegefachfrau, Pflegefachmann (akademische Ausbildung)
- Ab 2028: Pflegefachassistentin, Pflegefachassistent (1,5-jährige berufsfachschulische Ausbildung)
Diese Ausbildungen finden außer in Krankenhäusern auch in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten statt. Der AFBW ist – in Abgrenzung zum § 17a KHG-Ausbildungsfonds – für Ausbildungsgänge zuständig, die nicht ausschließlich in Krankenhäusern, sondern auch in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten ausgebildet werden.
Die Verhandlung und Vereinbarung von landesweiten Finanzierungspauschalen zur Refinanzierung der Kosten der praktischen Pflegeausbildung und der Pflegeschulen werden daher von der BWKG gemeinsam mit den Leistungserbringerverbänden der Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflegedienste sowie den Interessenvertretern der Pflegeschulen mit den Krankenkassen, den Pflegekassen und dem Sozialministerium vereinbart.
Finanzierungspauschalen für die Pflegeausbildung: