Pressemitteilung
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BWKG lehnt Ausweitung der MD-Prüfungen im Beitragssatzstabilisierungsgesetz kategorisch ab

Scheffold: Schon heute massive Fehlentwicklungen zu Lasten der Patienten und der Krankenhäuser

„Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht eine massive Ausweitung der MD-Prüfquoten vor. Damit soll eine ohnehin schon ungerechte und bürokratische Regelung noch weiter ausgebaut und den Krankenhäuser Geld entzogen werden. Statt wie versprochen Bürokratie abzubauen, tut die Bundesregierung genau das Gegenteil,“ macht der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Heiner Scheffold, deutlich. Er bezieht sich dabei auf aktuelle Beispiele der Krankenhäuser in Baden-Württemberg zur tatsächlichen Prüfpraxis des Medizinischem Diensts (MD) und der Krankenkassen im Land (Anlage). 

„Leider steht die Frage, ob die Patientinnen und Patienten gut behandelt wurden, nicht im Mittelpunkt von MD-Prüfungen. Der Fokus der Prüfungen liegt eindeutig auf möglichen Einsparungen zugunsten der Krankenkassen,“ macht Scheffold deutlich. Es werde immer wieder zu Unrecht behauptet, dass der Medizinische Dienst (MD) mit seinen Prüfungen vor allem unkorrekte Abrechnungen aufdecken würde. Tatsächlich stelle er aber die Entscheidungen der Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus im Nachhinein und „am grünen Tisch“ infrage. Es sei unerträglich, dass den Krankenhäusern dabei immer wieder die Defizite in anderen Versorgungsbereichen zur Last gelegt werden. Wenn ein Mensch allein lebt, es keinen Kurzzeitpflegeplatz gibt, der ambulante Pflegedienst oder das Pflegeheim keine Kapazitäten frei haben oder die Reha-Klinik erst verspätet einen freien Platz hat, könne das Krankenhaus die Patientin oder den Patienten nicht einfach auf die Straße setzen. 

„Die aus den Krankenhäusern im Land gesammelten Beispiele zeigen wie wenig Sinn die Prüfungen machen. So berichtet ein Krankenhaus von einem Fall, in dem ein alleinlebender, bettlägeriger Patient mit sehr starken Schmerzen nach Meinung des MD am Ostersonntag entlassen werden sollte. So etwas ist schlicht unmöglich.“, so Scheffold. 

Er benennt folgende weitere Beispiele für fragwürdige MD-Prüfungen: 

  • Nach einer Entzugstherapie konnte ein Patient nur mit einem Tag Verzug in eine therapeutische Anschlusseinrichtung überweisen werden. Der MD wertete die um einen Tag verlängerte Krankenhausbehandlung, mit der ein Rückfall verhindert werden sollte, als Fehlbelegung. 
  • Der MD sah es nicht als erforderlich an, dass ein massiv adipöser Patient (Rollstuhlfahrer) mit zahlreichen Vor- und Begleiterkrankungen und Blutverdünnungsmitteln nach einem Eingriff zur engmaschigen Überwachung eine Nacht im Krankenhaus blieb. Diese Entscheidung hatte der behandelnde Arzt getroffen.

„Die Krankenhäuser berichteten uns auch von einer zunehmenden Anzahl offensichtlich unbegründeter Prüfungsanfragen, die darauf abzielen, vermeintliche Fehler zu finden und die Strafgebühr von 400 Euro zu kassieren. Mit der im Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen massiven Ausweitung der MD-Prüfungen soll offenbar erreicht werden, dass den Krankenhäusern weiteres Geld entzogen wird und sie nicht mehr für ihr patientenorientiertes Verhalten bezahlt werden. Das ist empörend!“, so Scheffold. Nicht zu vergessen sei, dass die Ausweitungen der MD-Prüfungen bei den Krankenhäusern, dem Medizinischen Dienst und den Krankenkassen zu einem massiven Bürokratieschub führen würde. „Wir rechnen damit, dass die Krankenhäuser in Baden-Württemberg mindestens 30 Millionen Euro in den Aufbau einer „Abwehr-Bürokratie“ investieren werden müssen, um sich gegen die zusätzlichen Anfragen zu wappnen“, so der BWKG-Vorstandsvorsitzende, der gleichzeitig auch Landrat des Alb-Donau-Kreises ist. Das Geld und das Personal fehle dann in der Versorgung.

Es wäre dringend notwendig, dass der Gesetzgeber die Abrechnungsprüfungen in die reale Versorgungswelt holt, so Scheffold. Die BWKG könne dazu jederzeit konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen zur Verfügung stellen.

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Annette Baumer
Referentin für Presse und Politik
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