Schiedsstellen
Die Schiedsstellen haben die Aufgabe, Konflikte zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern zu lösen. Das Aufgabenspektrum der Schiedsstellen reicht hierbei von Pflegesatz- und Budgetverhandlungen über sonstige Vertragsstreitigkeiten.
Krankenhausschiedsstelle – Schiedsstelle nach § 18a KHG
Die Krankenhausschiedsstelle setzt sich zusammen aus je sechs Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhäuser und der Krankenkassen sowie einer unparteiischen Vorsitzenden oder einem unparteiischen Vorsitzenden.
Vorsitz: Prof. Dr. iur. Thomas Clemens
Stellvertretender Vorsitz: Winfried Stephan
Die Geschäftsstelle der Krankenhausschiedsstelle wird im Wechsel von der BWKG und der AOK Baden-Württemberg geführt.
Im Zeitraum 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 ist die Geschäftsstelle bei der BWKG angesiedelt.
Ihre Ansprechpartnerinnen für verfahrensrechtliche Fragen sind:
Leitung der Geschäftsstelle
Teresa Leidinger
Telefon: 0711 25777-61
E-Mail: krankenhaus-sst@bwkg.de
Assistenz der Geschäftsstelle
Gertrude Maier
Telefon: 0711 25777-90
E-Mail: krankenhaus-sst@bwkg.de
Schiedsstellenanträge sind in schriftlicher Form und in 30-facher Ausfertigung zu richten an:
- Schiedsstelle nach § 18a KHG für Baden-Württemberg
c/o BWKG e.V.
Postfach 10 04 28
70003 Stuttgart
Die Hausanschrift lautet: Birkenwaldstraße 151, 70191 Stuttgart
Reha-Schiedsstelle – Schiedsstelle nach § 111b SGB V
Die Reha-Schiedsstelle setzt sich zusammen aus einer unparteiischen Vorsitzenden oder einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie je drei Vertreterinnen oder Vertreter der Träger der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung und der Krankenkasse.
Vorsitz: Ulrich Hartschuh
Stellvertretender Vorsitz: Prof. Dr. iur. Fabian Walling
Unparteiische Mitglieder: Gisela Rehfeld, Bernhard Mohr
Stellvertretende unparteiische Mitglieder: Prof. Dr. rer. pol. Axel Olaf Kern, Claudia Reinauer
Die Geschäftsstelle der Reha-Schiedsstelle wird im Wechsel von der BWKG und dem MD Baden-Württemberg geführt.
Im Zeitraum 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 ist die Geschäftsstelle bei der BWKG angesiedelt.
Ihre Ansprechpartnerinnen für verfahrensrechtliche Fragen sind:
Leitung der Geschäftsstelle
Manuela Schäfer-Möslang
Telefon: 0711 25777-18
E-Mail: reha-schiedsstelle@bwkg.de
Assistenz der Geschäftsstelle
Lisa Abele
Telefon: 0711 25777-46
E-Mail: reha-schiedsstelle@bwkg.de
Schiedsstellenanträge sind in schriftlicher Form und in 17-facher Ausfertigung zu richten an:
- Schiedsstelle nach § 111b SGB V für Baden-Württemberg
c/o BWKG e.V.
Postfach 10 04 28
70003 Stuttgart
Die Hausanschrift lautet: Birkenwaldstraße 151, 70191 Stuttgart
Landesschiedsstelle – Schiedsstelle nach § 114 SGB V
Die Landesschiedsstelle setzt sich zusammen aus einer unparteiischen Vorsitzenden oder einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie je sechs Vertreterinnen oder Vertreter der zugelassenen Krankenhäuser und der Krankenkassen.
Vorsitz: Prof. Dr. iur. Thomas Clemens
Unparteiische Mitglieder: Axel Benz, Rolf Schülli
Landesschiedsstellen-Verordnung Baden-Württemberg
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle der Landesschiedsstelle wird im Wechsel von der BWKG und der AOK Baden-Württemberg geführt.
Im Zeitraum 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 ist die Geschäftsstelle bei der AOK Baden-Württemberg angesiedelt.
Schiedsstelle nach §36 PfBG – Pflegeberufe-Schiedsstelle
Die Pflegeberufe-Schiedsstelle setzt sich zusammen aus einer unparteiischen Vorsitzenden oder einem unparteiischen Vorsitzenden, drei Vertreterinnen oder Vertreter der Kranken- und Pflegekassen, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Krankenhäuser, einer Vertreterin oder einem Vertreter der ambulanten Pflegedienste und einer Vertreterin oder einem Vertreter der stationären Pflegeeinrichtungen sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landes.
Bei Schiedsstellenverfahren zu den Pauschalen der Pflegeschulen oder den individuellen Ausbildungsbudgets der Pflegeschulen treten an die Stelle der Vertreterinnen oder Vertreter der Krankenhäuser, der ambulanten Pflegedienste und der stationären Pflegeeinrichtungen vier Vertreterinnen oder Vertreter der Interessen der Pflegeschulen auf Landesebene.
Vorsitz: Karl Böhm
Stellvertretender Vorsitz: Christoph Maußhardt
Pflegeberufeschiedsstellenverordnung Baden-Württemberg
Verordnung des Sozialministeriums über die Schiedsstelle nach § 36 des Pflegeberufegesetzes
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle der Pflegeberufe-Schiedsstelle wird im Wechsel von der BWKG und der AOK Baden-Württemberg geführt.
Im Zeitraum 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 ist die Geschäftsstelle bei der AOK Baden-Württemberg angesiedelt.
Schiedsstelle nach § 133 SGB IX
Die Schiedsstelle setzt sich zusammen aus je fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Leistungserbringer und der Träger der Eingliederungshilfe sowie einer unparteiischen Vorsitzenden oder einem unparteiischen Vorsitzenden.
Vorsitz: Prof. Dr. Sven Höfer
Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle ist beim KVJS Baden-Württemberg angesiedelt. Die Kontaktdaten der Geschäftsstelle finden Sie hier: Kommissionen und Schiedsstellen BW
Schiedsstelle nach § 76 SGB XI
Die Schiedsstelle setzt sich zusammen aus je fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Pflegeeinrichtungen und der Pflegekassen sowie einer unparteiischen Vorsitzenden oder einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei unparteiischen Mitgliedern.
Vorsitz: Dr. Dietmar Foth
Stellvertretender Vorsitz: Prof. Dr. Peter Baumeister
Unparteiische Mitglieder: Hansjörg Arnold, Jürgen Jung
Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle ist beim KVJS Baden-Württemberg angesiedelt. Die Kontaktdaten der Geschäftsstelle finden Sie hier: Kommissionen und Schiedsstellen BW
Schiedsstelle nach § 81 SGB XII
Die Schiedsstelle setzt sich zusammen aus je fünf Vertreterinnen und Vertreter der Leistungserbringer und der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie einer unparteiischen Vorsitzenden oder einem unparteiischen Vorsitzenden.
Vorsitz: Prof. Dr. Sven Höfer
Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle ist beim KVJS Baden-Württemberg angesiedelt. Die Kontaktdaten der Geschäftsstelle finden Sie hier: Kommissionen und Schiedsstellen BW